Hallo @Gebäudetechnik , das sollte der Mann/Vater am besten mit der Krankenkasse der Frau/Mutter besprechen. Ich war selber mal betroffen (beide Eltern vollzeit beschäftigt mit zwei Kleinkindern) und konnte wählen, ob ich eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung erhalte oder meine Erwerbstätigkeit in einem gewissen Umfang einschränke, um die bisher von Mutter und Vater gleichermaßen bewältigte Kinderbetreuungs- und Hausarbeit nunmehr alleine bewältigen zu können. Da Kinderbetreuung des kranken Elternteils nur stundenweise anfiel bzw. ausfiel (weil das Kind in einer Kita betreut wurde) und deshalb auch nur stundenweise durch die Krankenkasse finanziert worden wäre (ebenso wie eine Haushaltshife, die in meinem Fall aber entbehrlich war, weil Großeltern einspringen/helfen konnten), habe ich mich damals für eine stundenweise Reduzierung meiner Arbeitszeit (täglich 2 Stunden) entschieden. Den entsprechenden Entgeltausfall hat mein Arbeitgeber auf einem Formular der Krankenkasse bestätigt und diese hat mir den Betrag (reduziert um 5 € pro Tag "Eigenanteil") erstattet. Bei tageweiser Abwesenheit würde ich unbezahlten Urlaub eintragen. Der Mutter gute Besserung und dem Rest der Familie eine gute Zeit! Das ganze funktioniert aber auch andersrum, also wenn der Mann/Vater krank ist und deshalb die sonst anteilig absolvierte Betreuungs- und Hausarbeit nun allein durch die Frau bewältigt werden muss. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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