Hallo Community,
ich benötige Hilfe zu folgendem Fall welchen ich von meiner Kollegin übernommen habe:
Mitarbeiterin A war bis zum 31.12.2023 als Minijob angemeldet.
Es erfolgte die Zahlung einer Abfindung im Januar 2024 für das Minijob-Arbeitsverhältnis.
Abfindung wurde steuerpflichtig, sozialversicherungsfrei abgerechnet.
Der Austritt ist zum 31.01.2024 hinterlegt
Abmeldung Minijobzentrale zum 31.12.2023 wegen Krankenkassenwechsel ist erfolgt,
Anmeldung bei Krankenkasse XY zum 01.01.2024 wegen Krankenkassenwechsel ist erfolgt.
Nun fordert Krankenkasse XY die Jahresmeldung 2024 an, weil die Abmeldung in 2024 nicht erfolgt ist.
Was ist hier schlief gelaufen, bzw. was muss ich der Krankenkasse melden? Ich kann doch keine Abmeldung zum 31.01.2024 mit Entgelt 0 erstellen?
Ich frage mich, ob man nicht einfach Personengruppe 900 BGRS 0000 nehmen kann, wenn es kein sv-pflichtiges Entgelt gibt. Nichts zu melden -> keine Anmeldung.
Dann wird die Anmeldung bei einer Nachberechnung storniert.
Mir stellt sich da gerade die Frage, warum damals nicht der 31.12.23 als Austrittsdatum erfasst und die Abfindung für 12/23 nachberechnet worden ist.
Alternativ, statt @pogos Vorschlag: Austrittsdatum auf 31.12.23 ändern und den Haken für Zahlungen nach Austritt setzen. Da musst du dann halt schauen, ob es die Abmeldung und Jahresmeldung storniert und eine neue Abmeldung erstellt, oder ob du die über das SV-Meldeportal machen musst.
@Daslo schrieb:
Abmeldung Minijobzentrale zum 31.12.2023 wegen Krankenkassenwechsel ist erfolgt,
Anmeldung bei Krankenkasse XY zum 01.01.2024 wegen Krankenkassenwechsel ist erfolgt.
Hätte man nicht auch alles im Januar 2024 beim Minijob mit Knappschaft lassen können? Warum Wechsel der Krankenkasse, wenn doch die Abfindung sozialversicherungsfrei war und keine weiteren Zahlungen erfolgten? Die Lohnsteuer hätte man doch trotzdem nach Steuerklasse abrechnen können, oder was übersehe ich gerade?
Vielen Dank für eure Hilfe. Ich denke, dass alle hier genannten Vorschläge umsetzbar sind.
Werde dann wahrscheinlich tatsächlich die Anmeldung bei der Krankenkasse XY stornieren und
für die Abfindung wieder die Knappschaft hinterlegen.