Die Meldungen können so zurückgemeldet werden, wenn die erste Anmeldung zum Beschäftigungsbeginn nicht erfolgreich war. Es liegt dann zwar keine Anmeldung beim Finanzamt vor, aber Datev hat einen offenen Meldezeitraum. Durch die erneute Anmeldung will Datev aufgrund des gespeicherten Meldebeginns erst eine Abmeldung vornehmen und danach die Anmeldung. Die Abmeldung quittiert das FA mit der Rückmeldung, dass sie nicht möglich ist, weil keine Anmeldung vorliegt. Dann sendet Datev die Anmeldung. Die wird erfolgreich gewesen sein. Du hast aber keine Rückmeldung gesehen, da sich vermutlich keine Personalstammdaten durch die Rückmeldung das FA geändert haben. Im Übernahmeprotokoll siehst du aber schon, dass es durch die Anmeldung eine Rückmeldung gab. Dein danach folgender Anmeldeversuch musste jetzt fehlschlagen, da es ja schon eine erfolgreiche Anmeldung gibt. Also 1. das Übernahmeprotokoll ansehen und 2. fordere die Auswertung 462 temporär ab Beschäftigungsbeginn an. War der Beschäftigungsbeginn vor 01/2022 findest du die 462 auch im Lohn-Archiv. Dort ist der ganze Elstam- Verlauf zu sehen.
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