Irgendwie dreht man sich im Kreis. Das eine darf man nicht, das andere kann man nicht und das was man möchte, bekommt man nicht. Eigentlich ist es doch ganz einfach. Die Praxis möchte - Bescheinigungen vor dem Versenden überprüfen können (es gibt vielfältige Gründe für eine vorherige Durchsicht von wichtigen Bescheinigungen/Formularen, gerade dann, wenn noch Klagen anhängig sind und jede Eintragung auf die Goldwaage gelegt wird) - die Möglichkeit Bescheinigungen zu erstellen, die auch länger zurückliegende Jahre umfasst, weil die Mitarbeiter bereits ausgetreten sind. Alle dafür erforderlichen Angaben sind bei DATEV gespeichert. Wieso kann man diese nicht nutzen? Alle sprechen von Bürokratieabbau und der ach so gelobten Digitalisierung, aber ob das dann auch praxistauglich und zeitsparend ist oder nicht doch eher ein Zeitfresser und praxisfremd, interessiert keinen.
... Mehr anzeigen