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BEA Arbeitsbescheinigung vor dem Versenden prüfen

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letzte Antwort am 23.04.2025 13:31:19 von diplodocus
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fruchtzwergin
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Nach dem letzten Update ist eine Kontrolle der Arbeitsbescheinigung im Rahmen der Probeabrechnung ja nicht mehr möglich, Aber jetzt stehe ich genau vor dem Problem, dass ich eine etwas kniffelige Arbeitsbescheinigung erstellen muss und sie gerne VOR dem Versenden überprüfen würde. Welche Möglichkeiten der Überprüfung habe ich, wenn ich die Bescheinigung nicht direkt versenden möchte? Keine, oder? 

FrankB
Einsteiger
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Hallo @fruchtzwergin,

 

vielleicht hilft dir mein Vorschlag vom 19.03.2025 aus diesem Thread :

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Bea-Bescheinigung-in-der-Probeabrechnung/m-p/479018

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank

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fruchtzwergin
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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Leider kann ich über das Bescheinigungswesen keine Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts nach §312a SGB III abrufen. Dies geht dafür über LODAS. Da ich mit dem Formular nicht viel zu tun habe, wollte ich es gerne vorher überprüfen.

Gerade sehe ich, dass man im Programm gar nicht auswählen kann, welches Formular man benötigt. Das geht nur über den gesonderten Menüpunkt Arbeitsbescheinigungen. Oder habe ich da was übersehen?

 

Ich verstehe einfach nicht, wieso man es uns Nutzern bei eigentlich so einfachen Dingen unnötig schwer macht. Für mich sind das keine Fortschritte sondern Rückschritte. 

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chrwilking
Einsteiger
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Nachricht 4 von 11
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Hallo, 

 

ja, es geht nur über die Anforderung und dann prüfen und ggf. korrigieren und neu senden. 

 

Und es ist sogar noch schlimmer, da durch das Nichteinbinden in die Probeabr. keine Fehlermeldungen im Fehlerprotokoll mehr angezeigt werden. 

 

Also anfordern, wenn alle Eingabefehlermeldungen in LODAS beseitigt sind.

Dann schauen ob da und ggf. korrigieren und neu anfordern. 

 

Wenn nicht da, dann ins FPR in den Auswertungen schauen, Fehler beseitigen wieder abrufen usw. 

 

Ich hatte gestern eine Bescheinigung mit einzugebenden Vortragswerten und hatte dann mehrere Versuche, bis alle Pflichtfelder der Vortragswerte gefüllt waren. 

 

Jedes Mal neue Wiedervorlage für Kontrolle wenn Auswertungen zurück, es kostet unheimlich viel Aufwand. 😞

 

Viele Grüße

 

Christine Wilking

 

 

 

 

fruchtzwergin
Beginner
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Nachricht 5 von 11
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Liebe DATEV,

bitte schafft uns Nutzern die Möglichkeit die Arbeitsbescheinigungen vor dem Versenden zu prüfen. Ich bin jetzt seit 2 Tagen damit beschäftigt eine Bescheinigung nach §312 zu erstellen, nur um immer wieder in den Fehlerprotokollen zu sehen was alles falsch eingegeben oder erfasst wurde, dabei hätte ich die Bescheinigung längst übermitteln müssen. Jetzt erhalte ich z. B. die Fehlermeldung "BEA Abrechnungszeiträume - Monatsende wurde fehlerhaft ermittelt" und habe keine Ahnung was ich jetzt schon wieder falsch gemacht habe. Es ist echt 😣.  Hier muss die DATEV wirklich DRINGEND nachbessern. 

rschoepe
Experte
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@chrwilking  schrieb:

Jedes Mal neue Wiedervorlage für Kontrolle wenn Auswertungen zurück, es kostet unheimlich viel Aufwand. 😞


Wenigstens kostet die Erstellung an sich nichts (dass ich dafür sicherheitshalber in die Preisliste habe schauen müssen, sagt auch schon einiges aus).

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

die Arbeitsbescheinigung kann nur noch über den Direktabruf erfolgen, nicht über eine Abrechnung.

 

Dadurch ist auch die Erstellung in der Probeabrechnung nicht möglich. Eine Stellungnahme finden Sie hier.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fruchtzwergin
Beginner
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Nachricht 8 von 11
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Ich habe es befürchtet! Welcher Theoretiker kam auf die Idee so eine wichtige Funktion wie eine Vorabkontrolle wieder abzuschalten? Schicken Sie den mal für 4 Wochen in die Praxis, danach weiß er, wie wichtig so eine Funktion für den Nutzer ist. 

 

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 9 von 11
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@Wolfgang_Stein vielleicht sollten Sie, wenn Sie schon den Beitrag verlinken, den Kollegen @Arthur_Roth auch darauf hinweisen, dass es nach seinem letzten Post diverse weitere Einträge gab.

 

Lang may yer lum reek
fruchtzwergin
Beginner
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Nachricht 10 von 11
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Es gibt hier keine zufriedenstellende Lösung. Daher kann ich auch keine als Lösung markieren. 

diplodocus
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 11
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Die Gefahr daß irgemdetwas rausgedonnert wird und man die Bescheinigung gar nicht mehr anschait ist

gross. Ein Unding und ein weiteres Haftungsrisiko.

Wie wärs mal wieder mit einer Preiserhöhung.

 

 

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letzte Antwort am 23.04.2025 13:31:19 von diplodocus
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