Liebe Community, gerne möchte ich hier gesammelt auf Ihre Fragestellungen eingehen. Grundsätzlich vorab: Die Nachberechnungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes lassen sich nicht manuell unterdrücken. Warum wurde das Steuerentlastungsgesetz 2022 über eine automatische Nachberechnung gelöst? In der Gesetzesbegründung wurde eingeräumt, dass die Korrektur der Steuerwerte nicht zwingend über eine Neuberechnung (automatische Nachberechnung) erfolgen muss. Auch eine Differenz-Berechnung oder die Erstattung im Rahmen eines demnächst fälligen sonstigen Bezuges wurden als Alternativen erwähnt. Grundlage für die Steuerberechnung in unseren Lohnprogrammen ist der vom BMF vorgegebene Programmablaufplan. Dieser kennt nur die Steuerberechnungen von 3 Lohnzahlungszeiträumen: täglich, monatlich und jährlich. Eine Mischung von laufenden (monatlich) und sonstigen (jährlichen) Bezügen oder gar eine Berücksichtigung von Differenzberechnungen sind hier nicht vorgesehen. Aus unserer Sicht sind die zwei Alternativen daher fachlich und technisch kaum umsetzbar. Daher war die Korrektur per automatischer Nachberechnung der fachlich sauberste Weg. Hier wird jeder Monat für sich neu berechnet und die Folgeauswirkungen (z. B. KUG-Anträge, Quarantäne, etc.) können und müssen auch einzeln bewertet und nachbearbeitet werden. Für ausgetretene Arbeitnehmer wird die automatische Nachberechnung im DATEV-Rechenzentrum nicht ausgeführt. Wenn dennoch eine Korrektur gewünscht ist, muss die Nachberechnung manuell durchgeführt werden. Wenn es hier doch zu automatischen Nachberechnungen kommt, kann dies nur auf andere Stammdatenänderungen zurückzuführen sein. Programmfehler beim Automatischen Festschreiben der EEL-Bescheinigungen im RZ Wir hatten einen Fehler beim automatischen Festschreiben der EEL-Bescheinigungen im DATEV-Rechenzentrum. Dadurch wurde der Haken im Feld „Zeiträume und Beträge für EEL festschreiben“ nicht für alle Personalnummern automatisch gesetzt, wenn z.B. Stammdaten ins RZ gesendet wurden. Dieser Fehler wurde am 21.06.2022 per RZ-Freigabe behoben. Wenn Sie die (Probe-) Abrechnung vor dem 21.06.2022 gesendet haben, senden Sie bitte diese erneut – bzw. eine Wiederabrechnung. Aktuell besteht ein weiterer Fehler für die Fehlzeit „Kinderpflege bei Schwersterkrankung“. Hier konnten wir die Ursache bisher noch nicht beheben. Wir informieren hier wieder, sobald der Fehler behoben ist. Festschreiben der EEL-Meldungen bei manuellen Eingaben nicht möglich Das Festschreiben der EEL funktioniert grundsätzlich nicht, wenn in den Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten Werte manuell vorgegeben werden. Eine Änderung des Programmverhaltens ist in diesem Fall nicht möglich. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Stornierung einzelner EEL-Anträge von den Krankenkassen nicht beanstandet werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich hoffe, ich konnte mit meiner Antwort etwas Licht ins Dunkle bringen. Wenn weitere Fragen auftreten, werden wir diese so schnell als möglich beantworten. Wir bitten um Verständnis, wenn dies manchmal etwas Zeit erfordert. Viele Grüße Arthur Roth Product-Owner, Produktentwicklung LODAS
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