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Verschiebung der Freigabe der Entschädigungszahlung zur Kinderbetreuung

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letzte Antwort am 04.08.2020 10:29:23 von Wolfgang_Stein
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DATEV-Mitarbeiter
Alexander_Trappe
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community,

 

wie im Thread angekündigt, möchte ich gerne hier nochmal auf die Gründe eingehen, weshalb wir die Entschädigungszahlung zur Kinderbetreuung noch nicht freigeben haben.

 

Unsere oberste Priorität: Wir möchten eine fehlerfreie Software zur Verfügung stellen.

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen in dieser Woche haben Fehler aufgezeigt die nicht bis zur Freigabe der LODAS-Version bereinigt werden können. Deshalb haben wir uns kurzfristig dazu entschieden, die Abrechnung im Rechenzentrum trotz Service-Release nicht freizugeben. Die andere Option wäre nur gewesen das komplette Servicerelease zurückzuziehen. Wir gehen davon aus, dass die anderen Funktionalitäten und die Möglichkeit Daten bereits zu erfassen Ihnen mehr nützt als es eine komplette Verschiebung getan hätte.

 

Wir müssen ehrlich zugeben, dass das Corona-Virus und die damit verbundene Arbeit im Homeoffices die Abstimmung untereinander behindert. Hinzu kommt, dass wir den Aufwand zu diesem Thema schlicht weg unterschätzt haben. Die ursprüngliche Annahme, dass wir große Teile zur bereits bestehenden Quarantäne wiederverwenden können, hat sich leider als falsch herausgestellt und uns damit im Entwicklungsfortschritt zurückgeworfen. Die Komplexität der SV-Berechnung hat uns in Summe mit diesen Gründen vor eine Herausforderungen gestellt, die wir nicht rechtzeitig zur Auslieferung der Service-Releases meistern konnten.

 

Es tut uns leid, dass wir Ihnen trotz unserer Ankündigung, die Entschädigungszahlung zur Kinderbetreuung heute (12.06.2020) nicht freigeben konnten.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Abrechnung der FehlzeitEntschädigungszahlung nach IFSG wegen Beaufsichtigung Kind“ mit den neuen Lohnarten nochmals verzögert. 

 

Wir arbeiten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln an der Lösung der noch offenen Fehler. Anfang kommender Woche werden wir an dieser Stelle über den letztendlichen Freigabetermin informieren. Eine erneute Installation von LODAS nach erfolgter Freigabe wird nicht notwendig sein.

 

 

Alexander Trappe

Product Owner, Produktentwicklung LODAS

 

ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo Herr Trappe,

 

danke für Ihre ehrlichen Worte und bleiben Sie gesund.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 13
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Hallo Herr Trappe und das ganze DATEV-Team,

 

nicht nur meckern sondern auch loben ... danke für die ehrliche Aussage von Ihnen. Die Aufstockung des KUG läuft tadellos und so wird es dann auch mit der Quarantäne sein. Besser prüfen statt Schnellschüsse freizugeben.

 

Danke an das gesamte Team und bleiben Sie gesund.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community,

 

ich möchte Ihnen heute ein Update zur Abrechnung der Entschädigungszahlung wegen Kinderbetreuung geben. Nach aktuellem Stand sind noch weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen notwendig, damit Sie die Fehlzeit fehlerfrei abrechnen können. Deshalb klappt es mit der Freigabe leider nicht mehr zur Juni-Abrechnung. 

 

Die Kollegen arbeiten selbstverständlich weiter mit Hochdruck an den Anpassungen im DATEV-Rechenzentrum, damit die Freigabe vor der Juli-Abrechnung erfolgen kann.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
c_heilmann
Beginner
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Hallo Frau Schauer,

ein "blöde" Frage: Läuft die Abrechnung dieser Sachverhalte in Lohn und Gehalt V. 11.17 eigentlich fehlerfrei. Ich habe vor ein paar Tagen überrascht festgestellt, dass man dort die Abrechnung der Ausfallzeiten schon vornehmen könnte.

Freundliche Grüße

Claudia Heilmann

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klinka
Beginner
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Hallo Frau Schauer, 

wenn die Abrechnung der Kinderbetreuung für Juni jetzt noch nicht möglich ist, rechne ich den Mitarbeiter dann ganz normal ab und mache dann im Juli eine Korrektur für Juni?

Bin da unsicher welche  Vorgehensweise da empfehlenswert scheint. Wir haben nur 2 Angestellte. Vielleicht müsste ich die Frage auch an anderer Stelle stellen?

Vielen Dank Klinka

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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Heilmann,

 

Sie haben Recht, für Lohn und Gehalt funktioniert die Abrechnung der Entschädigungszahlung aufgrund Kinderbetreuung bereits seit Ende Mai. 

Die Grundlagen (Fehlzeit und Lohnarten) sind in LODAS seit dem letzten Service-Release bereits enthalten. Aktuell fehlt noch die RZ-Freigabe, d.h. die Verarbeitung der Fehlzeit und der Lohnart, wenn sie diese ins Rechenzentrum senden. Gerne hätten wir beides zum 12.06. freigegeben, jedoch sind in der Qualitätssicherung zu viele unerwartete Fehler aufgetreten, die nicht rechtzeitig zur Freigabe bereinigt werden konnten. Herr Trappe hat hierzu bereits die Hintergründe erläutert.

Leider waren die Fehler so tiefgreifend, dass wir größere Programmanpassungen vornehmen mussten und die Qualitätssicherung nun erneut durchführen müssen.

 

Auch wenn die fachlichen Anforderungen für beide Produkte gleich sind und wir dieses Thema in beiden Produkten mit gleich hoher Priorität umgesetzt haben, sind die technischen Gegebenheiten von LODAS zu Lohn und Gehalt grundverschieden. Dies kann durchaus dazu führen, dass manche Themen in einem Produkt relativ einfach und schnell umgesetzt werden können, es aber im anderen Produkt sehr viel länger dauern kann. Grundsätzlich streben wir immer möglichst zeitgleiche Release-Termine an, wollen aber auf keinen Fall bereits fertige Umsetzungen aus diesem Grund lange zurückhalten.

 

Ich kann Ihnen versprechen, dass wir alle mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten und hoffe sehr, Ihnen bald einen Freigabetermin nennen zu können. Ich möchte mich und auch im Namen der Entwickler für die Verschiebung und nun leider deutliche Verzögerung entschuldigen.

 

Arthur Roth

Product Owner, Produktentwicklung LODAS

DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Klinka, 

 

ich würde Ihnen diese Vorgehensweise empfehlen. Rechnen Sie den Juni zunächst normal ab und korrigieren Sie diesen entweder per Nachberechnung oder Wiederabrechnung sobald die RZ-Freigabe erfolgt ist. 
Da die SV-Berechnung für das Ausfallentgelt sehr besonders ist (AG trägt die vollen SV-Beiträge, sowie Deckelung auf 80%) können sie diese ohnehin nicht über einen anderen Weg durchführen. 

 

Viele Grüße 

Arthur Roth

Product Owner, Produktentwicklung LODAS

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bienelela
Beginner
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Sehr geehrter Herr Roth,

 

vielen Dank für die Zusammenfassung. Gibt es denn einen ungefähren Zeitpunkt, ab wann mit LODAS die Entschädigung wegen fehlender Kinderbetreuung gerechnet werden kann? Wir haben hier viele Klein- und Kleinstunternehmen, die jetzt erst einmal in Vorleistung gehen und dringend die Anträge stellen müssen, um nicht noch weiter in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen. Die Soforthilfen sind ja meist beantragt, allerdings auch fast überall aufgebraucht. Hier drängt die Zeit. Ich  weiß es ist wenig förderlich noch zusätzlichen Druck aufzubauen. Es wäre aber hilfreich und vor allem zur Beruhigung der Mandanten gut, zu wissen, wann es in etwa sein könnte.

 

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community, 

 

ich freue mich euch mitzuteilen, dass wir am Dienstag den 30.06. die RZ-Freigabe durchführen werden.

D.h. ab dem 1. Verarbeitungslauf kann die Fehlzeit "Entschädigungszahlung wegen Beaufsichtigung Kind" sowie die Stammlohnarten 482 und 483 verarbeitet und abgerechnet werden. 

 

Falls diese bereits vorher ins RZ gesendet worden sind, ist Folgendes zu beachten: 

 

1. Wenn der jeweilige Monat nachberechnet werden soll, muss an den bereits gesendeten Lohnarten und Fehlzeiten nichts geändert werden. Diese werden automatisch verarbeitet, sie müssen lediglich die Nachberechnung (1/96) manuell anstoßen.  

 

2. Wenn Sie den letzten Monat wiederholen wollen (gilt auch für Einzelwiederholungen), dann müssen die Lohnarten in den Bewegungsdaten neu erfasst werden. Die Fehlzeiten sind gespeichert und werden automatisch verarbeitet.

 

Ich entschuldige mich nochmals für die Verzögerung. 

 

Arthur Roth

Product Owner, Produktentwicklung LODAS

 

 

 

bienelela
Beginner
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Vielen dank für diese positive und vor allem erfreuliche Nachricht vor dem Wochenende. Dickes Daumen hoch an dieser Stelle und allen DATEV-Mitarbeitern ein ruhiges und vor allem erholsames Wochenende.

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BSDresden
Einsteiger
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Nachricht 12 von 13
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vielen Dank, mittlerweile klappt das ja und funktioniert auch.
Jedoch habe ich nun das Problem, ich habe eine Nachberechnung angestoßen, hat tadellos funktioniert, auch die Berechnung und Auswertung ist fehlerfrei, aber die aktuelle Abrechnung berechnet keine SV für den laufenden Monat.
Ich habe alles probiert, er rechnet für die aktuelle Abrechnung wo keine Fhlzeiten mehr sind, sondern nur die Nachberechnungen, keine SV!

ich verzweifel langsam

 

habe die Abrechnung angehangen, persönliche Daten sind geschwärzt

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 13
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Hallo, 

 

die verwendete Lohnart ist in der Steuer- und SV-Behandlung auf "nur steuerpflichtig" geschlüsselt. Damit auch die Sozialversicherung berechnet wird, schlüsseln Sie die Lohnart auf Steuer- und SV-pflichtig. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.08.2020 10:29:23 von Wolfgang_Stein
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