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Vierteljährliche Verdiensterhebung und KUG -> falsche Bruttolohnsummen!

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letzte Antwort am 29.07.2020 17:21:23 von pogo
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pogo
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Bei der vierteljährlichen Verdiensterhebung kommt es zu falschen Bruttolohnsummen, wenn Kurzarbeitergeld abgerechnet wird.

 

Vom durch die Kurzarbeit bereits gekürzten Bruttolohn wird das Kurzarbeitergeld abgezogen.

Es ist richtig, dass das Kug bei der Bruttolohnsumme nicht berücksichtigt wird, es darf aber nicht zusätzlich noch davon abgezogen werden.

 

 

Der Fehler ist gemeldet, bestätigt und an die Programmierer weitergeleitet.

 

Dies also nur zur Information, falls das Statistische Landesamt Fragen zu merkwürdigen Daten hat, wie z.B. das Unterschreiten des Mindestlohns.

jena
Fortgeschrittener
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Danke für die Information. Ich habe soeben auch eine Statistik erstellt und wäre nie auf die ausgewiesenen Zahlen gekommen.

 

Feiertags-KUG wird mit zuaddiert, das "normale" KUG wird dann abgezogen.

 

@DATEV

Wann ist mit einer Korrektur Ihrerseits zu rechnen, so dass die Zahlen stimmen?

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

wie bereits erwähnt, ist der Sachverhalt bekannt und an die Entwicklung weitergegeben. Derzeit können wir leider noch keine Aussage treffen, wann eine Anpassung im Programm erfolgt. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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alma82
Aufsteiger
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Danke für die Information! Ich habe mir schon "einen Wolf" gerechnet und die Zahlen nicht verstanden.

 

@Wolfgang_Stein Es wäre sehr hilfreich, wenn die DATEV den schon mehrere Jahre alten Wunsch umsetzt, dass man sich ein Wertübergabeprotokoll anzeigen lassen kann aus dem hervorgeht, welche Werte für welchen Mitarbeiter in die Statistik einfließen.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

die Anzeige eines Wertenachweises im Programm DÜ an Statistische Ämter wird voraussichtlich mit der DATEV Programm DVD 14.0 verfügbar sein. 
Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1004095 .

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community,

 

der Programmfehler wurde am Dienstag per RZ-Freigabe bereinigt und sollte nun nicht mehr vorkommen. 

Wir haben auch alle betroffenen Kunden selektiert und werden sie per Anschreiben informieren. 

 

Wir empfehlen folgendes Vorgehen um eine korrigierte Statistik zu übermitteln. 

 

  1. Senden Sie erneut die Statistik-Stammdaten für die Vierteljährliche Verdiensterhebung über Stammdaten | Statistik-Stammdaten ins RZ senden zur Verarbeitung an das DATEV-Rechenzentrum.
  2. Legen Sie am Folgetag für die Vierteljährliche Verdiensterhebung eine Korrekturmeldung oder Erstmeldung an und senden diese erneut über Statistik | Statistik versenden in das DATEV-Rechenzentrum.

Weitere Informationen finden Sie in der Info-Datenbank im Dokument DÜ an Statistische Ämter: "Vierteljährliche Verdiensterhebung" erstellen und versenden (Dok.-Nr. 9210768).

 

Für den entstandenen Fehler und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie vielmals um Entschuldigung.

 

Arthur Roth

Product Owner, Produktentwicklung LODAS 

pogo
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@Arthur_Roth 

 

Nur um sicher zu gehen, dass ich es richtig verstehe...

 

Ich möchte die Statistik für das 2. Quartal erstmalig versenden.

 

Damit die richtigen Daten übermittelt werden, muss ich zuerst die falschen Daten senden und am nächsten Tag eine Korrektur mit den dann warum auch immer und hoffentlich richtigen Daten senden.

 

 

Dieser Vorgang muss aber im 3. Quartal nicht in der Art wiederholt werden, oder?

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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Pogo, 

 

nein das ist ein Missverständnis. 

Um eine Statistik an das Bundesamt für Statistik zu übermitteln, müssen zunächst die Stammdaten ins RZ gesendet werden. Also Angaben mit welcher ID, für welchen Mandant und welche Statistik überhaupt sie versenden möchten.  Über Nacht laufen die Prozesse im RZ an und sammeln die notwendigen Lohn-Daten ein. Tags drauf können sie die Daten einsehen, ggf. verändern und schließlich ans Bundesamt übermitteln.  

 

Damit aber gewährleistet ist, dass die korrekten Daten im Zugriff sind, sollten Sie nochmal die Stammdaten ins RZ senden und diesen Prozess erneut anstoßen. Eine Übermittlung ans Bundesamt findet dadurch nicht statt. Für das 3. Quartal müssen sie das nicht mehr tun. 

 

Viele Grüße 

 

Arthur Roth

Product Owner, Produktentwicklung LODAS

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pogo
Meister
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Jetzt hab ich verstanden. Danke.

Hab, warum auch immer, Stammdaten ins RZ senden gestern mit Statistik versenden gleichgesetzt...🙄

 

 

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letzte Antwort am 29.07.2020 17:21:23 von pogo
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