Bei der vierteljährlichen Verdiensterhebung kommt es zu falschen Bruttolohnsummen, wenn Kurzarbeitergeld abgerechnet wird.
Vom durch die Kurzarbeit bereits gekürzten Bruttolohn wird das Kurzarbeitergeld abgezogen.
Es ist richtig, dass das Kug bei der Bruttolohnsumme nicht berücksichtigt wird, es darf aber nicht zusätzlich noch davon abgezogen werden.
Der Fehler ist gemeldet, bestätigt und an die Programmierer weitergeleitet.
Dies also nur zur Information, falls das Statistische Landesamt Fragen zu merkwürdigen Daten hat, wie z.B. das Unterschreiten des Mindestlohns.