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LODAS: Lohnsteuerbescheinigung 2021 (Dok. 1023081) - unfassbar

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letzte Antwort am 04.03.2022 08:17:48 von metalposaunist
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ulli_preuss
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Hallo,

 

wie in Lohnsteuerbescheinigung 2021: Zeilen 22 und 24 enthalten fehlerhafte Werte beschrieben, ist in bestimmten Konstellationen die LSt-Bescheinigung nicht korrekt.

In der Fassung bis zum 25.01.2022 morgens war noch die Rede davon, dass "voraussichtlich ab dem 25.01.2022 ... eine automatische Abrechnung durchgeführt [wird]".

In der momentanen, überarbeiteten Fassung ist davon keine Rede mehr. Einzig die Abhilfen per manueller Wiederholungsabrechnung bzw. Korrektur über ELSTER sind übrig geblieben.

Ich empfinde diese Art und Weise empörend.

Es liegt ein RZ-Fehler bei DATEV vor, welcher ärgerlich ist, aber sicherlich vorkommen kann. Es sollte aber (wie in der urspünglichen Fassung auch angedeutet) technisch möglich sein, die betroffenen LSt-Bescheinigungen zu korrigieren. Immerhin liegen die Daten alle im RZ.

Jetzt den schwarzen Peter für Korrekturen wieder beim Anwender abzuladen und nicht einmal über die nunmehr "weggefallene" automatische Korrektur zu informieren, ist unfassbar. Es wurde bislang auch keine Information (wie in anderen Fällen) erstellt, welche Mandanten und Mitarbeiter betroffen sind.

Übrigens: Sofern man mit AN online arbeitet verbietet sich eine manuelle Korrektur per ELSTER. Und da wir bei einem Mandanten 01.10.2021 einen Mitarbeiterwechsel von der KG zur Verwaltungs-GmbH hatten, darf ich per bepreister Abrechnungsvorschau prüfen, ob die Bescheinigung auch in diesem Fall korrekt erstellt wird.

 

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
fraua
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Muss ich jetzt in Lodas selbst was veranlassen oder hat Datev dies jetzt korrigiert? Ich habe ebenfalls einen falschen RV-Beitrag auf der LST-Karte eines Mitarbeiters, der in 2020 in Quarantäne war. 

Bin kurz vor den Jan-Gehältern und müsste hier dringend Bescheid wissen, die falsche LST-Bescheinigung habe ich noch hier liegen. 

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ulli_preuss
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Ja, denn die ursprünglich vorgesehene automatische Abrechnung wurde ja eingestampft. 🤔😵

Der Ablauf ist im verlinkten Dokument beschrieben.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

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ulli_preuss
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Habe gerade gesehen, dass noch eine Überarbeitung stattfand (27.01.2022).

Jetzt gibt es keine Abhilfe mehr; jetzt wird geprüft.

Uferlos.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo ulli_preuss,

 

wie Sie richtig schildern hatten wir einen Fehler bei der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung für 2021.

 

Wenn in 2020 eine Fehlzeit nach dem IFSG (Quarantäne oder Kinderbetreuung) abgerechnet wurde und dadurch eine Erstattung von SV-Beiträgen durch das Gesundheitsamt errechnet wurde, wurde diese Erstattung auch auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 berücksichtigt. Aufgrund eines Initialisierungsfehlers in den Datenstrukturen wurden diese SV-Beträge aber leider auch in der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2021 berücksichtigt.

 

Im Zuge der Bereinigung haben wir uns natürlich auch um eine automatische  Nachberechnung auf den 12/2021 und damit einer Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung (Storno und Neumeldung) bemüht. Beides wollten wir in einem Rutsch per RZ-Übergabe freigeben. In den zentralen QS-Maßnahmen sind aber Konstellationen aufgetreten, die wir dabei nicht bedacht hatten:
Wird mit einer Abrechnung aus 2021 per Nachberechnung und Zuflussprinzip eine entsprechende IFSG-Fehlzeit für 2020 nacherfasst, muss die SV-Erstattung in die Lohnsteuerbescheinigung 2021 fließen. Diese Fälle hätten wir mit unserer Nachberechnung nicht berücksichtigt und würden korrekt erstellte Lohnsteuerbescheinigungen damit falsch erzeugen. Deshalb mussten wir kurzfristig die Freigabe der automatischen Nachberechnung stoppen und dies erstmal auch aus dem Dokument entfernen. 

 

Um diese automatische Nachberechnung korrekt durchzuführen ist es notwendig diese Fallunterscheidung durchzuführen. Um dies aber tun zu können, benötigen wir die Datenstrukturen aus 2020 die uns in einer Verarbeitung aus 2022 heraus nicht vorliegen. Diese Datenstrukturen müssen aus dem Langzeitarchiv rekonstruiert werden und in Vorvorjahres-Felder gespeichert werden. Daran arbeiten wir gerade mit Hochdruck. Da ein Korrektur der Lohnsteuerbescheinigungen nur per Entstehungsprinzip möglich ist und dies nur mit Januar und Februar-Abrechnung vom Finanzamt akzeptiert wird, besteht zusätzlich ein zeitliches Risiko. 

 

Wir hoffen sehr, diese Maßnahmen mit einer RZ-Freigabe bis Mitte/Ende Februar abzuschließen. Da der Eingriff nicht trivial ist und die Zeit gegen uns läuft, wollten wir diese Korrektur nicht zu offensiv bewerben. Ich kann Ihnen aber versprechen, dass wir alles in unserer Macht stehende versuchen, unseren Fehler nicht auf Sie abzuwälzen. Wir halten Sie weiterhin über diese Kanäle am Laufenden. 

 

Ich möchte mich für den Fehler und den dadurch entstandenen Mehraufwand entschuldigen, unsere Entwickler und mich ärgert dieser Umstand sehr. 

 

Viele Grüße

 

Arthur Roth

Product-Owner, Produktentwicklung LODAS

 

ulli_preuss
Erfahrener
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Herzlichen Dank für Ihre Antwort Herr Roth und viel Glück bei der geplanten Umsetzung.

 

(Da Ihre Information mich leider erst gestern erreicht hat, habe ich manuell korrigiert.)

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
AnneHauske
Beginner
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Sehr geehrter Herr Roth,

 

ich habe nun im Februar mit Entstehungsprinzip auf den Dezember 2021 nachberechnet und erhalte eine korrekte LSt-Bescheinigung für den besagten Mitarbeiter. Die 3 Wochen im neuen Jahr sind ja nun schon lange um, dennoch habe ich, wie im Interaktiven Fehlerprotokoll beschrieben, mit Entstehungsprinzip abgerechnet. Wird die LSt-Bescheinigung nun dennoch ohne Probleme und Rückfragen ans Finanzamt übermittelt oder muss ich zusätzlich aktiv werden? Laut Dokument nur aktiv werden, wenn keine Korrektur erfolgt..., dann Korrektur über ELSTER, richtig?

 

 

Des Weiteren habe ich bereits vergangene Woche einen Mandanten abgerechnet (Februar) bei dem die Fehlermeldung noch nicht auftauchte. Muss ich die Abrechnung nun bis 28.02.2022 wiederholen um noch korrigieren zu können? Was wäre, wenn ich es erst nach dem 28.02.2022 täte?

 

Besten Dank vor!

 

Anne

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fraua
Aufsteiger
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Hallo Herr Roth und Frau Hauske,

 

ist mittlerweile bekannt, ob von Seiten Datev noch eine Korrektur bis Ende Februar kommt?

 

Ansonsten würde ich um Hilfe zur manuellen Korrektur bitten, wie ich vorgehen muss/darf:

1. in den Monat 12/21 wechseln und bei "MDT....Steuerdaten... das Entstehungsprinzip" eingeben? oder muss

dies im Monat 02/22 (aktueller Abrechnungsmonat, JAN-Gehälter sind bereits gemacht) erfolgen?

 

2. im Monat 02/22 bei Bewegungsdaten "Nachberechnung Standard" unter der PersNr. Wert 1 und BS 96 eingeben.

 

3. kommt dann automatisch eine berichtigte LST-Bescheinigung, kommen dann noch weitere korrigierte Auswertungen für Dez 2021? 

 

Wäre dankbar für Hilfe in diesem Fall. 

 

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fraulohn
Beginner
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Uns wäre auch sehr an weiterer Hilfe zu diesem Datev-Fehler gelegen. Die Meldung kam inzwischen bei vier Mandanten, bei keinem passierte die Korrektur automatisch wie sie im Dokument versprochen wird. Die Sonderfälle liegen bei uns eigentlich nicht vor. Bei einem Mandanten haben wir die Korrektur jetzt schon über Elster gemacht, aber das kann ja nicht die Lösung sein, da dies sehr zeitaufwendig ist und der Fehler ja klar auf Seiten von Datev liegt.

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AEckel1
Beginner
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Bei den Mandanten wo Februar noch nicht abgerechnet war, habe ich eine Wiederholung des Januar gemacht, alle Lohnsteuerbescheinigungen wurden korrigiert. Einen Mandant hatte ich da war Februar bereits abgerechnet, da habe ich den Februar wiederholt mit Nachberechnung auf Dezember und Nachberechnung auf Januar, auch da wurde die Lohnsteuerbescheinigung korrigiert.

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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen, 

 

die Korrektur per automatischer Nachberechnung haben wir am Samstag den 12.02. und Mittwoch den 15.02. per RZ-Übergabe freigegeben. 

D.h. mit Lohnverarbeitungen (Januar oder Februar) ab dem 15.02. erfolgt eine automatische Nachberechnung mit Entstehungsprinzip auf Dezember 2021, sofern sie von dem Fehler betroffen waren.
Dies erfolgt automatisch und sie werden per Fehlerhinweis informiert, für welche Personalnummern die Nachberechnung erfolgt ist. 

Details finden sie auch unter folgendem Fehlerdokument:

Lohnsteuerbescheinigung 2021: Zeilen 22 und 24 enthalten fehlerhafte Werte - DATEV Hilfe-Center

 

Folgende zwei Sachverhalte, die wir damit aber nicht korrigieren können, bleiben übrig:

 

  • Wenn der Februar vor Freigabe schon abgerechnet wurde, können sie nur per Einzelwiederholung oder Gesamtwiederholung die Korrektur nachholen. Betroffene Bestände werden gesondert von uns kontaktiert. 

 

  • Wenn vor unserer Freigabe bereits eine Nachberechnung ins Vorjahr per Zuflussprinzip erfolgt ist, darf das Entstehungsprinzip nicht angewendet werden. Hier bleibt nur noch die manuelle Korrektur über Elster. Auch hierzu werden betroffene Bestände gesondert informiert. 

 

Wir haben alles in unserer Macht stehende getan, den manuellen Aufwand auf Anwenderseite zu minimieren. Falls dies nicht in allen Fällen gelungen ist, kann ich mich nur für den Mehraufwand entschuldigen. 

 

Viele Grüße

 

Arthur Roth

Product-Owner, Produktentwicklung LODAS 

 

 

alma82
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Hallo @Arthur_Roth,

 

für mich scheint es so, als würden durch die "Korrekturen" zum Teil neue Fehler auftauchen. Bei einer Arbeitnehmerin in Quarantäne (2020) war auf der ursprünglichen Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag gleich hoch und augenscheinlich in Ordnung. Nun erfolgte mit der Februarabrechnung die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung. Auf dieser wird jetzt der AG-Anteil zur Rentenversicherung zu niedrig ausgewiesen. 

 

Können Sie (oder andere Mitstreiter) bestätigen, dass der Fehler öfter auftritt?

Wie ist das weitere Vorgehen?

 

Gruß Alma82

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AnneHauske
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Ich habe Lohnsteuerbescheinigungen, bei denen die Zahlen stimmten, obwohl Quarantäne in 2020 war. Den anderen Fall habe ich bisher noch nicht feststellen können...

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alma82
Aufsteiger
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Hallo @AN 

 

Haben Sie den Februar schon abgerechnet? Vorher stimmten meine Zahlen auch.

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AnneHauske
Beginner
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Der Februar ist gerechnet, zum Teil als Wdh. Die LSt-Bescheinigungen stimmen...

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Alma82,


in bestimmten Sachverhalten kann es auch nach der automatischen Korrektur zu Abweichungen zwischen dem AG- und AN-Anteil kommen. Beispielweise bei der Abrechnung eines Midijobs, Feiertagsentgelt in Höhe Kug oder Altersrentnern.


Wenn diese Besonderheiten bei Ihnen nicht zutreffen und dennoch Abweichungen vorhanden sind, müssen wir den Sachverhalt noch einmal genauer prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Weg an uns.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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marcusgraf
Beginner
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Hallo,
auch wir haben hier zwei Mandanten: Abgerechnet wurde 02/22 am 14.02. - also genau passend vor der Entstehen der Automatik 😞
Wir haben jetzt bei einem der beiden Mandate eine Nachberechnung 12/21 und 01/22 mit Wiederabrechnung 02/22 ausgelöst.

Wird die neu erstellte Lohnsteuerbescheinigung dann auch zur Finanzbehörde übermittelt? Oder MUSS eine Übermittlung per Elster erfolgen?
Beste Grüße aus Ostwestfalen!

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metalposaunist
Unerreicht
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Lieber @Arthur_Roth

 

ich entschuldige mich bei allen 🙏, weil ich zur Lösung nichts beitragen kann aber eines lässt mich nach wie vor nicht los: Warum muss es immer wieder solche Situationen / "Aufschreie" wie von von @ulli_preuss geben? Warum kann DATEV hier nicht proaktiv auf uns zugehen und einfach so einen Thread erstellen zum DHC Eintrag? Dazu ist die Community 👨‍👩‍👧‍👦 da. Schneller, einfacher und sicherer ist eine direkte Kommunikation mit Rückkanal nicht möglich. DATEV :herz_datev:: Nutzt die Möglichkeiten, die ihr selber habt. 

 

Ich kann @ulli_preuss nur beipflichten: Wenn man sich nur das DHC anschaut, ist seine Aufregung zu 100% nachvollziehbar. Ich würde ähnlich reagieren. Hätten wir gleich das warum beantwortet bekommen, hätten wir von Anfang an Verständnis. So bekommt man den Eindruck, dass DATEV und Manuel 👨 best buddy's sind. Das darf nicht sein! 

 

Und @ulli_preuss: Aller Ehren wert, dass Sie manuell in DHC schauen und die Veränderungen feststellen? Oder woran haben Sie die Unterschiede bemerkt? Wirklich eine echte Frage 😊, weil Dokumente aus dem Hilfe-Center abonnieren

 


@Arthur_Roth schrieb:

Wir halten Sie weiterhin über diese Kanäle am Laufenden.


Welche 🤔? DATEV hat mittlerweile leider zu viele und bespielt aber nicht alle gleichzeitig mit allen Informationen. Da wäre uns eine Übersicht hilfreich, wo wir was wie finden und wie man sich informieren kann, wenn man möchte und wie man up2date bleiben kann. 

 

Hut ab 😵, wer das alles noch verstehen und technisch umsetzen muss 👍. Das ist einfach nur abartig krass. Auf der anderen Seite sehe ich das als erste Anzeichen dafür, dass sich Deutschland langsam aber selber beerdigt ☠️. Wenn uns Corona nicht umbringt, sind es die zahlreichen §§§. 

 

Offtopic Ende. Danke!

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
ulli_preuss
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Hallo Daniel (@metalposaunist)

weil mich die Thematik betraf, habe ich mir dieses Dokument als Favorit angepint, was ich bei wichtigen Infos ohnehin tue. Diese checke ich täglich. Allerdings wäre auch hier entweder

- ein updatefähiger Live-Link wünschenswert (wie in Deinem Link angeregt) oder

- trotz der Problematik in den geschilderten Hintergrundinfos von @arthur_roth aktiv auf die Anwender zuzugehen. 

Gerade bei einer LSt-Bescheinigung, welche an die Finanzverwaltung übermittelt wird, kann sich DATEV nicht einfach so "schlank" aus der Verantwortung ziehen. Und das ist das eigentlich Unfassbare an dieser Geschichte:

Hier werden Bescheinungen erstellt, welche offiziellen Charakter haben, einer Steuererklärung zugrunde liegen werden und möglicherweise bei der Veranlagung zu Rückfragen führen können. (AG oder StB des AG erstellt die LStB, StB/LStHV des AN erstellt die Steuererklärung ...)

In Anbetracht meiner momentanen Situation (Übernahme der Kanzlei von Alt-Steuerberaterin auf Neu-Steuerberater mit all den dabei zu leistenden Arbeiten) habe ich es mir verkniffen, noch einmal meinen Unmut zu dieser Geschichte zu äußern - hiermit aber nachgereicht.

Ich habe schon seit Jahren keine Lust mehr (bis auf Ausnahmen), mich aufzuregen. Aus diesem Grund habe ich meine aktive Beteiligung an der Community eingeschränkt, da sich die Beteiligung über diesen Kanal nicht mehr mit der Hauptbeschäftigung vereinbaren lässt. (Das fehlende Feedback mit einem einfachen "Danke" oder auch der teilweise ruppige Ton haben ihr Übriges getan.)


· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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metalposaunist
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@ulli_preuss schrieb:

Ich habe schon seit Jahren keine Lust mehr (bis auf Ausnahmen), mich aufzuregen.


Ich rege mich nicht auf ☝️. Ich rege an 😉 und zeige potentiell neue Wege, Möglichkeiten und Denken auf. Neue Pfade und Wege gehen. Die Entwicklung da draußen verfolgen und auf DATEV übertragen. 

 


@ulli_preuss schrieb:

(Das fehlende Feedback mit einem einfachen "Danke" oder auch der teilweise ruppige Ton haben ihr Übriges getan.)


Ich haue mal ein positives Gegenbeispiel raus: Start mit FPSign / DATEVconnect Dokumentenmanagement

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 04.03.2022 08:17:48 von metalposaunist
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