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Neuer Steuerablaufplan ab 01.07.2023 (PUEG)

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letzte Antwort am 26.06.2023 15:00:49 von Arthur_Roth
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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
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Liebe Community,

 

voraussichtlich ab dem 1. Juli 2023 ändern sich die Programmablaufpläne zur Berechnung der Lohnsteuer. Die Entwürfe hierzu (Anlagen 1 und 2) wurden veröffentlicht (siehe Bundesfinanzministerium - Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 (Anwendung spätestens ab dem 1. September 2023) - Entwürfe -).

 

Die Änderung ergibt sich aus dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG): Da die Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 1. Juli 2023 angehoben werden, wird auch der Lohnsteuerabzug entsprechend angepasst.

 

Wir planen aktuell folgende Umsetzungen in unseren Programmen:

 

LODAS

Im DATEV-Rechenzentrum wird die neue Steuerberechnung für Abrechnungen ab 07/2023 voraussichtlich ab dem 15.06.2023 berücksichtigt, sofern bis dahin die endgültige Form vorliegt.

 

Lohn und Gehalt

Die neue Steuerberechnung wird für Abrechnungen ab 07/2023 mit der Version 12.36 (voraussichtlich 13. Juli 2023) berücksichtigt. Planen Sie rechtzeitig Zeit für die Installation vor der Juli-Abrechnung ein, um Nachberechnungen zu vermeiden.

 

LOVOR

Im Service-Release LOVOR vom 15.06.2023 kann die neue Steuerberechnung aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr umgesetzt werden. Wir werden die geänderte Berechnung der Steuer so schnell wie möglich anpassen und informieren Sie, wann genau die aktualisierte Version von LOVOR bereit steht.

 

Weitere Informationen:

 

Viele Grüße 

 

Arthur Roth 

Product-Owner, Produktentwicklung LODAS 

DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
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Liebe Community, 

 

die Veröffentlichung des Bekanntmachungsschreiben zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 ist letzte Woche erfolgt. 

 

Für LODAS werden wir diese morgen, den 27.06.2023, im DATEV-Rechenzentrum freigeben. Für alle Abrechnungen ab 07/2023 greift dann der geänderte Lohnsteuerabzug.
Wenn Sie die Juli-Abrechnung bereits durchgeführt haben, müssen Sie eine manuelle Nachberechnung selbst anstoßen. 

 

Viele Grüße 

 

 

Arthur Roth 

Product-Owner, Produktentwicklung LODAS 

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letzte Antwort am 26.06.2023 15:00:49 von Arthur_Roth
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