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BEA - Arbeitsbescheinigungen / Lodas - vollabgerechneter Monat sonst SV-Meldeportal?!? keine NB???

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letzte Antwort gestern 17:10:41 von Claudia-
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rschoepe
Experte
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Nachricht 121 von 137
941 Mal angesehen

@Arthur_Roth  schrieb:

Wir haben aufgrund eurer Rückmeldungen verschiedene Ansätze geprüft, um eine Ausgabe über die Probeabrechnung zu ermöglichen. […]

Leider haben wir dabei keine zufriedenstellenden Lösungen gefunden. 

Die möglichen Alternativen wären mit erheblichen Komforteinbußen verbunden, beispielsweise durch Abruf nur im Austrittsmonat. Weitere Möglichkeiten hätten einen so hohen Umsetzungsaufwand erfordert, dass es einer kompletten Neugestaltung des Verfahrens gleichgekommen wäre.


Das kann ich gerade überhaupt nicht nachvollziehen. Wo sind bitte die erheblichen Komforteinbußen uns den Haken "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat erstellen" für die Probeabrechnung zurück zu geben, den Versand aber weiter über das Menü zu veranlassen? Für mich wäre das im Gegenteil sogar ein Komfortgewinn gegenüber der aktuellen Situation.

Aquarius
Einsteiger
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Nachricht 122 von 137
920 Mal angesehen

Guten Tag @Arthur_Roth ,

nun wissen wir also Bescheid, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die uns mit dem Thema ziemlich allein im Regen stehen lässt,

Was mich ärgert, ist die Aussage "Weitere Möglichkeiten hätten einen so hohen Umsetzungsaufwand erfordert, dass ...". Ich stelle mal die Behauptung auf, dass die Aufwände (für umständliche Korrektur von fehlerhaft übermittelten Bescheinigungen) bei allen Usern zusammengenommen deutlich höher sind, als der Umsetzungsaufwand eine misslungene Lösung zu korrigieren. 

 

"Die möglichen Alternativen wären mit erheblichen Komforteinbußen verbunden, beispielsweise durch Abruf nur im Austrittsmonat." Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar. Es war doch meines Wissens nach in der alten Version auch möglich, in Folgemonaten abzurufen, eben gleichzeitig mit der nächsten Monatsabrechnung. Oder liege ich da falsch? Wenn Sie von Komforteinbußen sprechen - der Komfort für die Anwender wird größer, wenn die Bescheinigung in der Probebrechung angezeigt wird. Bei der NEK-Bescheinigung (auch BEA) geht das ja auch.

Ich würd mich freuen, wenn das Thema bei Ihnen nun nicht einfach als abgeschlossen zur Seite gelegt wird und wir zeitnah nochmal eine Rückmeldung erhalten. 

fruchtzwergin
Beginner
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Nachricht 123 von 137
812 Mal angesehen

Herr Roth, 

echt jetzt? Seit wann ist die DATEV nicht mehr uns Anwendern verpflichtet? Bezahlen wir nicht genau dafür die relativ hohen Gebühren, damit die DATEV uns, die Nutzer, genau in so komplexen Themen unterstützt und entlastet? Unser Job ist schon schwierig genug, da erwarte ich eigentlich von einer Genossenschaft, die ja zur Unterstützung der steuerberatenden Berufe gegründet wurde, mehr als nur Floskeln und fadenscheinige Verweise auf einen zu hohen Aufwand oder einer "Komforteinbuße". Bisher war ich wirklich eine Verfechterin der DATEV, aber bei so einem doch sehr wichtigen und arbeitsintensiven Thema wie Arbeitsbescheinigungen fühle ich mich gerade ziemlich im Stich gelassen. Es gab doch schon eine gute Lösung, wo eine Vorabansicht in den Probeabrechnungen möglich war. Wieso ist es nicht möglich, diese als Grundlage zu nehmen, anzupassen und weiterhin zu verwenden? Oder uns ein extra Programm wie früher das Bescheinigungswesen zur Verfügung zu stellen? Gut, ich bin kein ITler und sicherlich nicht in der Lage, die ganzen komplexen Hintergrundvorgänge zu verstehen, aber es will mir nicht in den Kopf hinein, wieso etwas, das funktioniert hat, nicht auch weiterhin funktionieren sollte. Kann oder will die DATEV uns hier nicht helfen? Dieses Thema scheint ja nicht nur einige wenige zu betreffen, sondern fast den kompletten Kreis der Lohnabrechner, der sicherlich nicht gerade klein ist. 

Und wenn ich sehe, wie viele Arbeitsbescheinigungen ich bereits fehlerhaft an die Agentur für Arbeit übermittelt habe, diese dann wieder korrigieren musste und noch mal versendet habe, möchte ich nicht die Zeit nachrechnen wie viel Mehraufwand das für mich und die Agentur für Arbeit bedeutet hat. 

Fazit: Die DATEV sollte wieder kundenorientierter arbeiten, ansonsten wird sicherlich das ein oder andere Mitglied nach Alternativen schauen. 

 

mhaas
Fachmann
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Nachricht 124 von 137
751 Mal angesehen

@Arthur_Roth ???

Nee, also hier kann man beim besten Willen nicht auf unser Verständnis hoffen (oder jedenfalls nicht auf mein Verständnis). Zumal es alles ja schon mal funktioniert hat. Die Argumente, dass das geprüft wurde und das eine komplette Neuprogrammierung zur Folge hätte, halte ich schlicht und einfach für eine Schutzbehauptung.

 

Ich bin mir sicher, dass es deutlich einfacher wäre, das alte Verfahren wieder gangbar zu machen und um ein paar Hinweis- und "Achtung"-Felder zu ergänzen und wir haben wieder eine Arbeitsbescheinigung in der Probeabrechnung.

 

Und wozu noch gar keine Rückmeldung kam, ist der Hinweis darauf, dass es ja ganz toll ist, dass sich DATEV so um die Zeit der BA sorgt. Und unsere Zeit ist kostenlos und wir haben da Spaß dran? Oder wie ist das jetzt genau zu verstehen. 

Lang may yer lum reek
hexhex
Aufsteiger
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Nachricht 125 von 137
688 Mal angesehen

Wirklich unfassbar... ich bin sprachlos, wie stur und unflexibel die Datev ist.

Chance
Aufsteiger
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Nachricht 126 von 137
656 Mal angesehen

Ein wenig vermisse ich hier den "Daumen runter" zur Markierung von Beiträgen (insbesondere für Beiträge, die für die Lohnabrechner keine positiven/zufriedenstellenden Nachrichten/Informationen enthalten).

 

Dieses unsägliche Thema § 312-Bescheinigung kostet einiges an zusätzlicher Zeit der Anwender der Datev-Lohnprogramme. Wer bezahlt das eigentlich? Darf dieser Mehraufwand der BA oder der Datev in Rechnung gestellt werden?

 

Ich würde mir wünschen, dass nun viele fehlerhafte Bescheinigungen durch die fehlende "Vorschau" auf die § 312-Bescheinigung via Datev versendet werden und die BA nun einen deutlichen Mehraufwand hat. 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
fruchtzwergin
Beginner
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Nachricht 127 von 137
543 Mal angesehen

Kommt hier noch eine Stellungnahme/ein Lösungsvorschlag? Wenn nein, ist das wirklich ein Armutszeugnis für die DATEV und zeugt nicht gerade von einem großen Interesse an Kundenzufriedenheit. 

DanaP
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 128 von 137
523 Mal angesehen

@Arthur_Roth  schrieb:

 

Erstellung mit Abrechnung entfällt – das betrifft auch die Probeabrechnung 

 

 

Vielleicht ist es ja einfacher uns einen Button im DÜ-Dialog für die Arbeitsbescheinigung zur Verfügung zu stellen, der uns das Formular schon mal anzeigt, so wie im Programm Bescheinigungen die Druckformulare, als die Arbeitsbescheinigung wieder in die Probeabrechnung aufzunehmen. Das würde uns auch schon helfen.

 

 

 

 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 129 von 137
342 Mal angesehen

@fruchtzwergin  schrieb:

Kommt hier noch eine Stellungnahme/ein Lösungsvorschlag?


Sieht nicht so aus. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, dass er sich dem Thema offensichtlich nicht mehr stellen möchte?

 

 

 

Der Beitrag wurde entsprechend der Netiquette angepasst.

Der Beitrag wurde durch @Sabrina_Simmerlein geändert.

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mandyhochgräber
Aufsteiger
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Nachricht 130 von 137
316 Mal angesehen

Ich hab mir im August die Mühe gemacht eine Beschwerde zu dem Thema Verschlimmbesserung der Arbeitsbescheinigungen an die Datev zu schreiben. 4 Wochen später wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass der Änderungswunsch definitiv nicht umgesetzt wird. Man wolle nur ein paar kleinere zusätzliche Fehlerprüfungen bei der Erfassung einbauen. Dies müsste dann wohl in dem neuen Servicerelease drin sein, wenn ich das heute im Lodas Infoservice richtig gesehen habe. Der nette Herr am Telefon hat mir geraten, dass man sich sonst nur noch direkt an den Vorstand der Datev wenden könnte um auf die Probleme von uns Anwendern aufmerksam zu machen. Aber da mach ich mir auch wenig Hoffnung auf Erfolg.

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AKW
Fachmann
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Nachricht 131 von 137
308 Mal angesehen

So wies aussieht bleibt dann nichts anderes übrig als zwangsweise haufenweise falsche Meldungen und Korrekturen zu machen, bis die Empfängerstelle sich beschwert.. dann wirds vielleicht geändert. 

Da dürfte vielleicht mehr Druck dahinter sein, als bei den zahlenden Kunden Genossen. 

 

Grüße

 

AKW

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fruchtzwergin
Beginner
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Nachricht 132 von 137
179 Mal angesehen

Ich hatte bei einem DATEV Seminar noch mal den Dozenten gefragt und mir wurde eindeutig gesagt, dass hier keine Änderung mehr erfolgen würde und wir damit leider leben müssten.

Vielen Dank DATEV, dass ihr Euch soooo bemüht für Eure Kunden 😠

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rschoepe
Experte
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Nachricht 133 von 137
91 Mal angesehen

Könnte auch nach Arbeiten mit DATEV: Ein Leidensbericht (typischer Alltag) …

 

rschoepe_0-1764600121263.png

Jaahaa, ist doch gut! Kann man die Meldung nicht einmalig für den Austrittsmonat anzeigen, nachdem ich sie schon in der Erfassungsmaske bestätigt habe? Zumal ich noch nie eine EU-Arbeitsbescheinigung erstellen musste.

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 134 von 137
73 Mal angesehen

Sobald man sich bei der Arbeitsagentur meldet, legen diese eine Akte an und teilen dem AN mit dass sie eine Arbeitsbescheinigung benötigen. Dies bedeutet nicht, dass diese sofort benötigt wird. Bei der Arbeitsagentur sitzt keiner der da was sofort bearbeitet, wenn der Bezug vom ALG erst in 3 Monaten beginnt und der AN eventuell dann doch eine Folgearbeitsstelle hat. 

 

Für das ALG sind die letzten 12 Monate Verdienst wichtig. Wenn du aber schon 3 Monate vorher was sendest, dann fehlen der Arbeitsagentur diese 3 Monate und du musst alles nochmal machen. 

Oder bereits 3 Monate vor Austritt für die letzten 3 Monate etwas zu bescheinigen, weil der AN vielleicht Gehalt bezieht, wäre ebenso falsch. Es kann sich immer was ändern durch eine Einmalzahlung, durch Krankengeld oder sonstige unbezahlte Fehlzeiten. 

 

Es macht also schon Sinn auf die letzte Abrechnung zu warten, denn auch nur diese will die Arbeitsagentur haben.

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 135 von 137
67 Mal angesehen

Sobald ihr die tatsächlichen Stunden habt oder wisst, könnt ihr abrechnen und die Bescheinigung erstellen. 

Wann würde der Mitarbeiter sein reguläres Dezembergehalt bekommen wenn er nicht gekündigt worden wäre?

Am 01.01. bei Stundenlöhnern? oder später?

Erst dann würde ihm das anteilige Dezembergeld fehlen!

Die Berechnung und Zahlung bei der Arbeitsagentur geht relativ schnell wenn alles da ist. 

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Lohntante_123
Beginner
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Nachricht 136 von 137
47 Mal angesehen

Ich habe leider andere Erfahrungen gemacht.

Ein Mitarbeiter der im Dezember ausgesteuert wird ist rechtzeitig zur Agentur für Arbeit und dort wurde bereits im Oktober eine Arbeitsbescheinigung (Entgelt bis 30.09.) angefordert.

 

Über Datev ging das natürlich nicht. Das hätte erst im Dezember funktioniert (habe ich versucht)

 

Anruf Agentur für Arbeit ob ich nicht warten kann: Nein, ist wie angefordert sofort (Frist Mitte Oktober) zu erstellen.

 

Blieb nur das SV-Meldeportal 

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 137 von 137
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Im Normalfall würden die Arbeitsagentur gegen ihre eigenen Grundsätze bezüglich Bescheinigungszeitpunkt 3.2.1 handeln. Datev ist diesbezüglich konform.

 

https://www.arbeitsagentur.de/datei/grundsaetze-ba-bea_ba050776.pdf

 

Bei einer Aussteuerung ist es sicherlich ein Sonderfall. Aussteuerung kenne ich nur in Verbindung mit vorherigen Krankengeldbezug. Bevor man da ausgesteuert wird, muss man schon eine recht lange Zeit KG bekommen haben. Da man aber in solchen Fällen dann sowieso die letzten 2 Jahre bescheinigen muss und damit höchstwahrscheinlich sowieso ins Vorvorjahr rutschen würde, bliebe man auch bei einer Änderung trotzdem bei SV-Net, da DATEV soweit nichts bescheinigen kann. Umständlich und ärgerlich natürlich allemal.

 

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letzte Antwort gestern 17:10:41 von Claudia-
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