@ErgonomischerBürostuhl schrieb: ...Eine direkte Empfehlung kann ich Ihnen leider auf Grund der Community Richtlinien nicht mitteilen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass eine der Lösungen die wir unseren Mandanten empfehlen auf dem DATEV Marktplatz unter den Schnittstellen Anbietern zu finden ist. Ich würde annehmen wollen, dass eine konkrete Empfehlung in diesem Fall zulässig wäre. Zitat: "Auf dem DATEV-Marktplatz sind Lösungen von Software-Herstellern gelistet, die DATEV-Produkte sinnvoll ergänzen und sich ideal in die DATEV-Welt einfügen." -> Bedeutet: Die dort gelisteten Lösungen stehen nicht in Konkurrenz und werden von DATEV selbst empfohlen. Die Nutzungsbedingungen der Community untersagen "werbliche Beiträge zum vordienlichen* Zweck der Eigen- oder Fremdwerbung". *(statt <vor dienlich>) -> Wenn Sie in der Community ein Marktplatz-Produkt als Lösungsvorschlag zu einer konkreten Fragestellung erwähnen, sollte kein Verstoß vorliegen, da Zweck der Nennung eben nicht die Produktbewerbung, sondern die Unterstützung bei der Lösung eines Problems ist. Es wäre bedauerlich, wenn der Erfahrungsaustausch durch vorauseilenden Gehorsam unnötig eingeschränkt würde. ---- Ergänzung: In diesem Beitrag wird von einem DATEV-Mitarbeiter bestätigt, dass Partnerlösungen nicht unter das Werbeverbot fallen.
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