Hallo liebe Community, ich habe einen sehr speziellen Fall und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann: Die Mitarbeitenden eines Mandanten erhalten weder Gehalt noch Stundenlohn, sondern werden per Provision bezahlt, d.h. bei Auftrag X wird Summe Y an den Kunden berechnet und von dieser Summe erhält die/der Mitarbeitende 20%. Da es auch an Sonntagen, Feiertagen und nachts zu Einsätzen kommt, zahlt der Arbeitgeber SFN-Zuschläge. Somit ist der Grundstundenlohn, auf den die Zuschläge gezahlt werden, bei jedem Einsatz ein anderer. Grundsätzlich ist das kein Problem, da ich den jeweiligen Stundenlohn über den abw. Lohnfaktor über die Bewegungsdaten erfassen kann. Allerdings möchte ich natürlich auch, dass LODAS überwacht, ob der maximale Stundengrundlohn (SV 25€, LSt. 50€) erreicht wurde und eigenständig die übersteigenden Beträge versteuert/verbeitragt. LODAS möchte dafür einen Basisgrundlohn haben, der entweder Stundenlohn, Festbezug oder abgerechnete Lohnarten sein muss (Mandantendaten/Arbeitszeiten/Kug/SFN). Diesen Basisgrundlohn kann ich jedoch nicht zuweisen, da es ihn schlichtweg nicht gibt. Als Notlösung habe ich nun Stundenlohn 3 als Basisgrundlohn zugewiesen und hier bei allen Mitarbeitenden in den Stammdaten einen Stundenlohn von 50€ eingetragen. Bei des Nutzung des abw. Lohnfaktors (z.B. 60€) über die Bewegungsdaten berechnet LODAS dann korrekt SV und LSt. für den überschüssigen Teil und ignoriert scheinbar auch die 50€. (Witzigerweise funktioniert es nicht, wenn ich den Stundenlohn bei den Mitarbeitenden auf 13,90€ setze. In diesem Fall rechnet LODAS trotz abw. Lohnfaktors von 60€ die kompletten Zuschläge steuer-/SV-frei ab) Muss ich mit dieser Notlösung leben oder gibt es eine elegantere Lösung?
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