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Phantomlohn

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letzte Antwort am 09.06.2026 14:52:21 von t_r_
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MM_
Beginner
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Nachricht 1 von 10
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Hallo,

 

unser Problem ist folgendes: Nach einer Prüfung der DRV müssen wir für 2025 Phantomlohn verbeitragen. Wir finden dafür keine Lohnart -  steuerfrei und SV-Pflichtig (jährlich) und netto. Es soll lediglich der Beitrag abgeführt werden.

 

Kann Jemand helfen?

 

Vielen Dank, MM

jjunker
Allwissender
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Nachricht 2 von 10
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Liebe/r MM_,

 

jeder Hilferuf provoziert Rückfragen. 🙂

 

--> Warum, wieso, weshalb, für welche Monate.... 

 

kurz drei Sätze zum Gesamtbild und andere im Lohn erfahrene User können und werden eher helfen. 

 

P.S.: Willkommen in der Community.

https://youtu.be/1hBVqgxA_Cg?is=YjY7xP181hKIKdt8
kfry
Einsteiger
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Nachricht 3 von 10
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Hallo jjunker,

 

ich verstehe das Problem so: Ein Prüfer hat bei SFN Zuschlägen moniert, dass die nicht bei der Lfz im Krankheitsfall oder Urlaub berücksichtigt wurden. Die Prüfung ging bis 2024. MM muss nun 2025 selbst korrigieren, damit bei der nächsten Prüfung keine Säumniszuschläge entstehen. Nun fehlt die Lohnart. Genau so einen Fall haben wir auch.

 

Gruß kfry

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 10
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@kfry  schrieb:

ich verstehe das Problem so: Ein Prüfer hat bei SFN Zuschlägen moniert, dass die nicht bei der Lfz im Krankheitsfall oder Urlaub berücksichtigt wurden.


Alternativ (wenn der/die AN noch da sind): für 2025 nachzahlen und für die Zukunft natürlich laufend. Sollte doch ohnehin passieren müssen, damit das nicht bei jeder Prüfung neu kommt, oder?

Hayen
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 10
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Ich kenne das so, dass nur über sv-meldeportal die SV-Jahresmeldung korrigiert wird. 

Sprich einmal die ursprüngliche stornieren und dann eine neue mit dem richtigen SV-Brutto erstellen. 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 6 von 10
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@rschoepe  schrieb:

 

...für 2025 nachzahlen und für die Zukunft natürlich laufend. Sollte doch ohnehin passieren müssen, damit das nicht bei jeder Prüfung neu kommt, oder?

... und damit der Mandant seinen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (endlich) nachkommt ... ?!

 

Ich kenne diesen Prüfschwerpunkt aus einer RV-Schulung von vor mehr als 10 Jahren und bin froh, dass daraufhin zeitnah die entsprechenden steuer- und sv-pflichtigen Zuschlagszahlungen eingeführt und umgesetzt wurden (sofern sie nicht bereits bestanden).

 

VG

 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 7 von 10
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@rschoepe  schrieb:

 

Alternativ (wenn der/die AN noch da sind): für 2025 nachzahlen und für die Zukunft natürlich laufend. Sollte doch ohnehin passieren müssen, damit das nicht bei jeder Prüfung neu kommt, oder?


Das ist das Problem im Arbeitsrecht in Deutschland, wo kein Kläger da kein Richter. 

 

Die SV stellt aufs Arbeitsrecht ab, will für geschuldeten aber nicht gezahlten Lohn Beiträge. Wenn der Arbeitnehmer diesen geschuldeten Lohn aber nicht einklagt, kriegt er ihn nicht. Wenn nun der Mandant sagt, ja di Beiträge zahle ich, aber der Arbeitnehmer kriegt dafür kein Geld, braucht es eine Lösung. 

 

Die Werte müssen aber auch dem Arbeitnehmer zugeordnet werden und im Lohnkonto ausgewiesen werden.

 

Es bleibt daher "nur", eine Lohnart, die steuerfrei und sv.pflichtig ist. Außerdem kann muss dann noch ein Nettoabzug in Höhe der "Auszahlung" der nicht gezahlten SFN-Zuschläge für Krankheit etc. berücksichtigt werden. Dann ist alles auf der Abrechnung korrekt, die Beiträge werden abgeführt und der Arbeitgeber "behält seine" Entgeltfortzahlung für SFN-Zuschläge.

 

Problem isst nun, so offen will der Mandant es wahrscheinlich nicht ausgewiesen haben, da der Arbeitnehmer durch eine solche Abrechnung erst kapieren würde, dass er darauf Anspruch hat. 😁

t_r_
Allwissender
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Nachricht 8 von 10
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Ergänzend, es muss natürlich der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung netto dazu hochgerechnet werden und dieser ist auch lohnsteuerpflichtig. 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 9 von 10
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Unterm Strich muss also der Mandant eine ganze Reihe Umstände machen bzw. von seinem Lohnabrechner machen lassen; und das alles, um den Mitarbeitern ganz bewusst nicht das zu zahlen, was ihnen schlichtweg zusteht (also um die Mitarbeiter zu be..s..ßen) ... 

 

 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 10 von 10
182 Mal angesehen

@lohnexperte  schrieb:

Unterm Strich muss also der Mandant eine ganze Reihe Umstände machen bzw. von seinem Lohnabrechner machen lassen; und das alles, um den Mitarbeitern ganz bewusst nicht das zu zahlen, was ihnen schlichtweg zusteht (also um die Mitarbeiter zu be..s..ßen) ... 

 

 


Stimmt. Aber mit einer solchen Abrechnung muss er es dann offen ausweisen....😀

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letzte Antwort am 09.06.2026 14:52:21 von t_r_
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