Hallo @Frau_K_aus_H , wie @Lohnnutzer bereits schrieb, bezieht der Mitarbeiter ganz normal Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle von seinem Arbeitgeber und im Anschluss daran Krankengeld durch die Krankenkasse. Die Regressforderungen des Arbeitgebers an den Verursachen sind dann eine andere Schiene, die langwierig ist. Damit ist der Mitarbeiter nicht belastet und sollte es auch nicht sein. Der Verursacher (das kann auch eine alte Oma sein, die ihre 10-cm-Fußhupe an der 15-Meter-Leine hinter sich herdackeln lässt und die Leine sich somit quer über den Fahrradweg spannt) sieht sich seinerseits dann ggf. mit drei unterschiedlichen Anspruchsgegnern konfrontiert: dem geschädigten Arbeitnehmer selbst, dem Arbeitgeber des Geschädigten und der Krankenkasse des Geschädigten. Wichtig also, dass man eine private Haftpflichtversicherung hat. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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