Moin, nein, Sie senden dann eine "normale" Erstabrechnung für den nicht verarbeiteten Monat (auch wenn LODAS "meckert", dass dies der falsche Monat sei). Also als Beispiel: Sie haben versehentlich eine Erstabrechnung 03/2022 gesendet und diese "gestoppt", indem Sie eine Wiederholungsabrechnung für 02/2022 gesendet haben (also noch keine Auswertung für 03/2022 vorliegen). In LODAS steht der Bearbeitungsmonat auf 04/2022. Sie senden dennoch eine normale Erstabrechnung für 03/2022. Den Hinweis auf einen falschen Bearbeitungsmonat in LODAS können Sie dabei ignorieren. Denken Sie aber daran, noch einzugebende Bewegungs- bzw. Stammdaten im Bearbeitungsmonat 03/2022 zu erfassen. Sie sollten die Abrechnung mittels Probeabrechnung unbedingt vorab kontrollieren. Viele Grüße Uwe Lutz
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