Hallo, ich habe einen MA, bei dem seit 7-22 eine Verbraucherinsolvenz hinterlegt ist. Der MA hatte bisher die Lst-klasse 4 und rückwirkend ab August Lst-klasse 5 Im August 419 € Pfändung/Insolvenz abgezogen Durch die Korrektur ergab sich im August eine Gutschrift von 350,00 € -das stimmt auch mit der Pfändungstabelle überein. Im September wären normalerweise knapp 35 € Abzug, doch hier wurden nun die 350 € abgezogen. Ist das hier so richtig? Ich habe mal vorsichtshalber eine Probe für Okt. gestartet. Hier stimmt der Wert dann auch wieder. Viele Dank und viele Grüße Jones
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