@Jones schrieb: Hallo Zusammen, ich habe einen Gesellschafter Geschäftsführer, der nicht sozialversicherungspflichtig ist... geschlüsselt mit PGR 900 und Beitragsgruppenschlüssel 0000. Bisher hatte er ein regelmäßiges Gehalt und der AG-Zuschuss zur KV+ RV war hälftig. Jetzt fällt das feste Gehalt weg und er bekommt monatl. "Provisionen" die auch mal unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Muss ich nun jeden Monat den Zuschuss zur KV+PV neu berechnen? 😕 Viele Grüße Jones Egal wie man es benennt, es ist ein Bruttobezug. Ob man ihn variabel an einer KV/PV-Grenze, per Gesellschafterbeschluss, einräumt, ist wohl eher individuell zu klären.
... Mehr anzeigen