Hallo, eine Mitarbeiterin wird ab dem kommenden Monat vom Minijobber zur Teilzeitkraft.
Wie mache ich das nun richtig? Mitarbeiterin abmelden und mit neuer Personalnummer wieder anmelden?
Was ist dann mit der BG? Wie führe ich die Personalnummern richtig zusammen?
Bitte um Unterstützung.
Vielen Dank und schönes Wochenende.
Gruß S. Britt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
das kommt darauf an, zu wann die Umstellung erfolgt. Wenn die bisherige Minijobberin zum 1. des Monats als Teilzeitkraft anfängt, benötigen Sie keine neue Personalnummer.
Sie erfassen in dem Fall die geänderten Daten in dem entsprechenden Bearbeitungsmonat und die korrekten Ab-/Anmeldungen werden vom Programm erstellt. Besonderheiten für die Unfallversicherung gibt es in dem Fall nicht.
Wenn Sie die ELStAM-Daten vor der Erstellung der Abrechnung zurückgemeldet haben wollen, müssen Sie diese (sofern die Minijobberin bisher mit Pauschalsteuer abgerechnet wurde) gesondert abrufen. In dem Fall müssen Sie die Stammdatenänderungen senden und zusätzlich einen manuellen Abruf der ELStAM-Daten über Mitarbeiter - Elektronische Lohnsteuerkarte auslösen. Wichtig ist hierbei, dass auch die Stammdatenänderungen gesendet werden, da der Abruf sonst nicht durchgeführt wird. Erfolgt kein gesonderter Abruf, werden die ELStAM-Daten mit der ersten Abrechnung angefordert und ggf. rückwirkend geändert.
Erfolgt die Umstellung des Vertrages nicht zum Monatsersten müssen Sie dies über eine neue Personalnummer abwickeln. Für die alte Personalnummer muss die Teilnahme am UV-Meldeverfahren ab 01/2019 (oder später, wenn die Mitarbeiterin erst im Laufe des Jahres angefangen hat) unterdrückt werden. Außerdem müssen die auf der alten Personalnummer aufgelaufenen Werte für die BG-Meldung unter der neuen Personalnummer als Vortragswerte erfasst werden.
Damit bei einem Wechsel der Personalnummer die An-/Abmeldungen korrekt erfolgen, müssen zusätzlich unter Personaldaten - Personaldaten - Sonstiges die Angaben zu der bisherigen/weiterführenden Personalnummer sowie die Sonstigen Angaben ausgefüllt werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
die Datev sollte mal daran denken ihnen die goldene Lohn Ehrennadel zu verleihen.
Von Ihnen erhalten die Community Mitglieder mehr Input und schneller als das die Datev diverse Lexinformartikel je könnten.
An dieser Stelle herzlichen Dank dafür.
Das muss finde ich auch mal gesagt werden.
Hallo Herr Lutz, ganz vielen Dank und auch ein Dankeschön an Herrn Eberhardt der mir aus dem Herzen spricht. Als relativer Neuling bei Lodas bin ich mit der, oft sehr verwirrenden, Informationsflut bei Lexinform völlig überfordert und komme vom 100sten ins 1000de ohne eine Antwort auf meine konkrete Frage zu finden sondern lediglich mit dem Effekt, dass ich noch mehr Fragen habe.
Also nochmals herzlichen Dank für die stets promte und verständliche Beanwortung meiner Fragen.