Hallo,
welche Stammlohnart würdet ihr für einen Zuschuss für Internetkosten vom Arbeitgeber empfehlen? Aktuell habe ich die 875 (pauschal versteuerte Bezüge, 25 %, sv-frei) hierfür genommen. Bei verlassen der Mandantenstammdaten bekomme ich den Hinweis, das ich einen Folge Netto-Abzug eintragen möchte. Bei den Probeabrechnungen erscheint im Hinweisprotokoll ebenfalls die Aufforderung. Dies würde ich gerne abstellen.
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Stammlohnart 875 ist für die Abrechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Firmenwagen) bestimmt. Es ist für diese Lohnart notwendig, einen Folge-Nettoabzug zu erfassen, da bei der Abrechnung eines Firmenwagens der Wert im Netto wieder abgezogen werden muss.
Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie eine Stammlohnart benötigen, die mit 25% pauschal versteuert wird und sozialversicherungsfrei-frei ist. Sie können hierfür die Stammlohnart 202 verwenden und im Register Steuer/SV/UV den Schlüssel 48 pauschalversteuerte Bezüge 25%, SV-frei auswählen.
Beste Grüße
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
welche Lohnart kann man bei Lohn und Gehalt verwenden ?
Mit freundlichen Grüßen,
MK
Hallo MK,
leider wird in Ihrer Frage nicht konkret beschrieben, wie bei Ihnen die Internetkosten steuer- und sozialversicherungsrechtlich abgerechnet werden sollen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen hierzu keine Beratung geben können.
In der Ursprungsfrage und der bereits erfassten Antwort von katharinadietl wird davon ausgegangen, dass eine Standardlohnart benötigt wird, welche mit 25% pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei abgerechnet wird.
Hierfür können Sie in Lohn und Gehalt zum Beispiel die Standardlohnart "2760 AG-Zuschuss f. Internetnutz." verwenden.
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
Wenn man die Pauschale bis maximal 20 für Telefonkosten nutzen möchte, welche Stammlohnart (Lodas) sollte man dann benutzen? Eine pauschale Versteuerung mit 25% ist hier nicht notwendig, der Zuschuss darf ja steuerfrei gewährt werden.
Muss dieser Zuschuss in der Lohnsteuerjahresbescheinigung aufgeführt werden?
Beste Grüße
Hallo,
Sie können in dem Fall die Stammlohnart 869 Sachbezug ST+SV frei nutzen.
Unter der Bagatellgrenze erscheinen diese auch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Hallo,
ich habe den Zuschuss zum Internet wie von Frau Dietl beschrieben mit Stammlohnart 202 und Schlüssel 48 angelegt.
Da der Zuschuss nicht in bar sondern als Gutscheinkarte gewährt wird habe ich noch einen Nettoabzug angelegt.
Mein Problem ist nun, das der Zuschuss mit Minus in der Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung erscheint.
Bitte um Hilfe wie dies verhindert werden kann.
Hallo,
diesen Sachverhalt müssen wir uns detailliert mit Ihnen ansehen.
Bitte wenden Sie sich dazu über unserer anderen Servicekanäle an uns.
Entschuldigung,
hier noch einmal die korrekte Verlinkung zu unseren Servicekanälen.
Werden da die pauschale Steuern autom. berechnet? oder muss man dann trotzdem noch über die Nebenbuchführung die pauschalen Steuern ausrechnen?
Hallo,
wenn Sie bei der Stammlohnart 202 die Steuer- und SV-Behandlung 48 pauschalversteuerte Bezüge 25%, SV-frei wählen, wird die pauschale Steuer von 25% automatisch berechnet. Eine Erfassung über die Nebenbuchführung ist nicht notwendig.