Hallo aus dem kalten Brandenburg Folgende neue Problemstellung will ich heute mit Ihnen und euch diskutieren. In Kürze tritt die vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche in Kraft. Die Beschäftigen müssen ihren Lohn jetzt immer am letzten Bankarbeitstag des Monats erhalten. In der Pflege ist das gar nicht vernünftig umsetzbar, da der jeweilige Monat bis zur Erstellung der Lohnabrechnung immer abgewartet werden muss. Wir haben einen Pflegedienst mit Stundenlohnempfängern, die sehr flexibel eingesetzt werden. Die Arbeitszeit änderte sich oft in den letzten Tagen des Monats häufig und weicht von der Dienstplanung ab. Würde man man nun bereits am 25 des Monats den Lohn für den laufenden Monat rechnen, müsste man ständig Nachberechnungen durchführen, um die bezahlte wieder an die tatsächliche geleistete Arbeitszeit anzupassen. Das verursacht für den Mandanten ja auch dauert Kosten. Diese Mandanten nehmen ja regelmäßig am Schätzverfahren in der SV teil. Bei Gehaltsempfängern, die variable Zuschläge bekommen ist es das gleiche Problem. Wir haben schon überleget mit Abschlagszahlungen zu arbeiten oder immer vom 20. bis 20. zu bezahlen. Das gibt insbesondere aber am Jahreswechsel Probleme. Diese Regelung ist leider wieder so ein Fall, in welchen Leute die von der Pflege keine Ahnung haben, meinen da jetzt da jetzt mehr als unqualifiziert drin rumfuhrwerken zu müssen - ohne mit den Praktikern zu sprechen. Hat jemand Lösungsvorschläge? Das Problem betrifft in diesen Wochen ja viele kleine Pflegedienste. Gruß an alle.
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