@Bahi2025 schrieb: Also das wäre mir komplett neu. 🤔 Der Vorteil der Freibetragsregelung: Liegen die Kosten je Arbeitnehmer über 110 Euro, gilt nur der übersteigende Betrag als Arbeitslohn. Lohnsteuer fällt also nur auf diesen Anteil an. https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/betriebsfeier-steuerlich-absetzen/ Also, es ist Ihnen neu, dann aber schreiben Sie es richtig hin. Irgendwie passt hier die Formulierung nicht, oder? 🤔 Mir ist noch nicht ganz klar, wann das Häkchen deaktiviert werden soll und wann nicht. Zudem erschließt sich mir der Zweck dieser Auswahlmöglichkeit überhaupt nicht ganz. Die Fibu benötigt das Häkchen doch zwingend, oder? In dem Fall dürfte es ja eigentlich keine Wahlmöglichkeit geben. Früher™ wurden pauschale Steuern aus dem Register Nebenbuchführung nicht im Buchungsbeleg ausgewiesen. Das führte dazu, dass das Verbindlichkeitskonto für Lohnsteuern usw. einen Saldo aufwies und man manuell nachbuchen musste. Daher wurde vor einiger Zeit die Auswahlmöglichkeit einprogrammiert. Und in den meisten Fällen sollte der Haken gesetzt werden bzw. standardmäßig das Feld aktiviert sein. Allerdings gibt es aber auch Konstellationen, wo dies nicht gewünscht ist.
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