Hallo liebe Community,
wir haben einen Mitarbeiter, der in Kürze eine private Weiterbildung beginnen möchte. Der Kurs dauert etwa fünf Monate (Juli bis November) und wird in Vollzeit durchgeführt. Während dieser Zeit plant der Mitarbeiter, unbezahlten Urlaub zu nehmen und an den Wochenenden weiterhin zu arbeiten.
Meine Frage ist: Ist es korrekt, wenn unbezahlter Urlaub nur von Montag bis Freitag erfasst wird, dass keine SV-Abmeldung ausgelöst wird?
Und was passiert, wenn das Einkommen des Mitarbeiters während dieser Zeit unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sind denn Samstag und Sonntag regehafte Arbeitstage in dem Betrieb?
Vielleicht könnte man statt unbez. Urlaub über eine entsprechende Reduzierung der Arbeitszeit und der Entlohnung nachdenken, damit die "SV-Sicherheit" bestehen bleibt.
Nein, es wird normalerweise nur von Montag bis Freitag gearbeitet.
Wann die tatsächliche Leistung innerhalb der Woche erbracht wird, ist auch Sache zwischen AG und AN. Wenn das monatliche Bruttoentgelt über 556,00 € liegt, besteht durchgehend SV-Pflicht.