abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Unbezahlter Urlaub

3
letzte Antwort am 12.05.2025 08:31:25 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
zacharias
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
297 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

wir haben einen Mitarbeiter, der in Kürze eine private Weiterbildung beginnen möchte. Der Kurs dauert etwa fünf Monate (Juli bis November) und wird in Vollzeit durchgeführt. Während dieser Zeit plant der Mitarbeiter, unbezahlten Urlaub zu nehmen und an den Wochenenden weiterhin zu arbeiten.

Meine Frage ist: Ist es korrekt, wenn unbezahlter Urlaub nur von Montag bis Freitag erfasst wird, dass keine SV-Abmeldung ausgelöst wird?

Und was passiert, wenn das Einkommen des Mitarbeiters während dieser Zeit unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt?

Chance
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
271 Mal angesehen

Sind denn Samstag und Sonntag regehafte Arbeitstage in dem Betrieb?

Vielleicht könnte man statt unbez. Urlaub über eine entsprechende Reduzierung der Arbeitszeit und der Entlohnung nachdenken, damit die "SV-Sicherheit" bestehen bleibt.

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
0 Kudos
zacharias
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
212 Mal angesehen

Nein, es wird normalerweise nur von Montag bis Freitag gearbeitet.

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 4
192 Mal angesehen

Wann die tatsächliche Leistung innerhalb der Woche erbracht wird, ist auch Sache zwischen AG und AN. Wenn das monatliche Bruttoentgelt über 556,00 € liegt, besteht durchgehend SV-Pflicht.

0 Kudos
3
letzte Antwort am 12.05.2025 08:31:25 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage