Hallo liebe Community, wir haben einen Mitarbeiter, der in Kürze eine private Weiterbildung beginnen möchte. Der Kurs dauert etwa fünf Monate (Juli bis November) und wird in Vollzeit durchgeführt. Während dieser Zeit plant der Mitarbeiter, unbezahlten Urlaub zu nehmen und an den Wochenenden weiterhin zu arbeiten. Meine Frage ist: Ist es korrekt, wenn unbezahlter Urlaub nur von Montag bis Freitag erfasst wird, dass keine SV-Abmeldung ausgelöst wird? Und was passiert, wenn das Einkommen des Mitarbeiters während dieser Zeit unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt?
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