Hallo @Lorelei20 , die Ausgabe und prüfungssichere Handhabung von Sachgutscheinen im Rahmen der 50-€-Freigrenze ist tatsächliche eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, da man zeitnah und vollständig dokumentieren und mit einigen Beteiligten (Mitarbeiter, Arbeitgeber, Lohnabrechner, SV- bzw. LSt-Prüfer) zusammenarbeiten muss. Sie scheinen da schon auf einem guten Weg, weil Sie vieles schon wissen, Ihr Nichtwissen reflektieren und sich dazu u. a. hier Hilfe holen wollen. Gleichwohl erkenne ich in Ihren Äußerungen Widersprüche: Wir führen Tabellen mit Unterschriften und Datum der Ausgabe, und eine Tabelle mit den Nummern der Gutscheine für alle Mitarbeiten. Von daher sieht man dass es keine Überschreitungen gibt. versus Manchmal gibt es zwei Gutscheine ausgehändigt in einem Monat, weil ein Mitarbeiter sich verspätet (ist im Urlaub, oder auf Reise bei Projekte usw.). Es sind aber zwei Gutscheine von 50 Euro für verschiedene Monate. Da kam zu Diskussionen mit der Kanzlei. Ich weiß nicht wie wir das noch machen sollen. Abschließend schließe ich mich der Ermutigung von @vw an: bitte nicht aufgeben! Wenn man fragt, läuft man immer Gefahr, dass einem die Antworten oder die Art, wie sie gegeben werden, nicht so recht gefallen. Aber das sollte man nicht überbewerten; entscheidend ist die Wissenzuwachs und damit der Nutzen für den Fragenden. Wir alle erinnern uns doch sicherlich an ein oder mehrere UNMÖGLICHE/SCHRECKLICHE Lehrer aus unserer Schulzeit, bei denen wir aber (im Nachhinein ganz klar erkennbar) sehr viel gelernt haben. Verfallen Sie also bitte nicht in mimosenhaftes Eingeschnapptsein, sondern atmen Sie die "unnötigen" Bemerkungen weg. Mir hilft da manchmal ein bisschen Demut und Dankbarkeit gegenüber denjenigen Unfreundlichen (die vielleicht von den ihrer Meinung nach großen Wissenslücken/schlechter Rechtschreibung/Grammatik/Ausdrucksweise/fehlender Anrede und Grußformel etc. genervt sind), die so viel mehr wissen und dieses Wissen dann auch mit mir teilen. Viele Grüße und einen schönen Tag. 🙂
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