Ich habe hier einen „bischen“ komplizierten Fall und bin mir nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden bzw. umgesetzt habe…. Die Mitarbeiterin hat immer einen FK Zuschuss erhalten. Dieser wurde z.B. auch nicht bei Krankheit usw. gekürzt, sondern als „Monatspauschale“ weiter bezahlt an die AN. Das war auch so beabsichtigt. Jetzt ist sie schwanger gewesen und hat auch noch zu früh entbunden ….das ist aber nur nebensächlich. Während des Beschäftigungsverbotes hat diese ihr Gehalt und den FK-zuschuss unverändert weiterbezahlt bekommen. Grundsätzlich gehören solche Fahrtkosten ja auch bei der Ermittlung des kalendertäglichen Mutterschaftsgeldes als Zuschuss dazu, wenn sie wie Entgeltbestandteile behandelt werden. BMG sind die letzten 3 Monate vor Geburt in diesem Fall (Frühgeburt Anfang April) – sprich Januar bis März 2023. Von Januar bis April gab es ja diese 29 € zu öffentliche Verkehrsmittel… ab Mai wären dies nur 49 €, oder das normale Ticket, wenn der AN dieses Deutschlandticket nicht will… Gehaltserhöhungen die während der Mutterschutzfrist anfallen würden, müssten den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ja erhöhen – sprich der Zuschuss muss auch angepasst bzw. neu ermittelt werden. Würdet Ihr dann zum Beispiel diesen Fahrkostenzuschuss, der als Monatspauschale abgerechnet wurde auch durch 30 teilen und bei Monaten wie Mai und Juli x 31 Kalendertage multiplizieren? Oder würdet Ihr eher sagen höchstens die entstandenen Kosten? Ich weiß, das ist ein wenig kompliziert, aber hoffentlich zu verstehen. Vielen Dank bereits für die Antworten dazu!! VG
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