@UBlM schrieb: Da hatte ich mich wohl ein wenig undeutlich ausgedrückt ...... Sieht so aus. @UBlM schrieb: ... uns ist bekannt, das Kinder vorhanden sind, aber wer dann was wirklich erbt natürlich noch nicht. Wieso nicht? Hinterläßt der Verstorbene mehrere Erbberechtigte, bilden die eine Erbengemeinschaft. Sie erben also zusammen. Wie die einzelnen Erben daran beteiligt sind, ob die sich jemals auseinandersetzen oder das Erbe einfach weiter zusammen nutzen, ob eine Teilung einvernehmlich abginge oder Bestandteile des Erbes irgendwann mal zwangsversteigert werden, geht Außenstehende glücklicherweise nichts an. https://www.erbrechtsiegen.de/einzel-und-mehrheitsentscheidungen-innerhalb-der-erbengemeinschaft/
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