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Firmenrad mit Gehaltsumwandlung bei Krankengeldbezug?

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letzte Antwort am 20.11.2025 09:14:57 von fehrenbacher
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UBlM
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Die monatliche Gehaltsumwandlung im Zusammenhang des Firmenrads betrug 95,00 € monatlich mit LA 203 Gehaltsumwandlung Rad. Die Private Nutzung des Firmenrad mit monatlich 7 € pro Monat wird weiterhin mit LA 811 steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Nutzung ja weiterhin möglich.

 

Wenn die Gehaltsentgeltfortzahlung aufgrund von Krankheit nach 6 Wochen beendet wird (in meinem Fall am 08.12.), müssen doch trotzdem noch die 95 € (Monatsbetrag) durch Gehaltsumwandlung "abgezogen" werden. Keine (anteilige) Kürzung, oder?!! Zum Glück sind bei mir noch über 95 € - sprich sogar noch gerundet 164 € - an Gehalt dafür vorhanden ....
Was würde denn passieren, wenn nicht mehr ausreichend Gehalt dafür vorhanden wäre? Bzw. wenn im Folgemonat weiterhin eine volle Unterbrechung bestehen würde? Dann müsste doch der AN dies privat weiter bezahlen bzw. begleichen ... aber bei voller Verrechnung?
Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich ja das steuer- und sozialversicherungspflichte Entgelt. Somit die Umwandlung als Monatsbetrag wirklich anwendbar. Meines Erachtens ja, da es sich ja hier um einen Monatsbetrag handelt, oder habe ich hier einen Gedankenfehler?

 

Welche LA dürfen bzw. müssen hierzu verwendet werden? 
 

mandyhochgräber
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 7
401 Mal angesehen

Einfach mal in den Vertrag gucken. Bei Jobrad ist zum Beispiel geregelt, dass der Arbeitnehmer die Umwandlungsrate direkt an den Arbeitgeber zahlen kann, wenn die Möglichkeit zur Gehaltsumwandlung temporär entfällt (also zum Beispiel bei Krankengeldbezug). Der Arbeitnehmer zahlt die Umwandlungsrate dann einfach außerhalb der Lohnabrechnung an den Arbeitgeber. Wenn kein Gehalt zum Umwandeln da ist, gibts auch keinen Steuervorteil aus dieser Zahlung.

 

Alternativ darf der Arbeitgeber die Nutzungsüberlassung widerrufen.

lohnexperte
Meister
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Nachricht 3 von 7
391 Mal angesehen

Hallo,

 

ich möchte die Ausführungen von @mandyhochgräber, alle einschlägigen Vertragsunterlagen zum JobRad-Leasing genau zu lesen, ergänzen:

 

In manchen Fällen besteht sogar eine Ausfallversicherung, die die monatlichen Umwandlungsraten der Mitarbeiter bei entgeltlosen Fehlzeiten übernimmt und dem Arbeitgeber (Leasingnehmer) erstattet, so dass zu diesen Zeiten die Mitarbeiter selbst keine Zahlungen an den Arbeitgeber leisten müssen.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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UBlM
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Dankeschön für den Hinweis.

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UBlM
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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O.K. gut. Dankeschön. Habe gerade nochmals genauer mir den Vertrag dazu angesehen. Leider hat mir der AG nicht alle Seiten hierzu vollständig zur damaligen Zeit zukommen lassen. Nur die wichtigsten 1 von 5 und 5 von 5. Dazwischen wird diese Besonderheit wohl auch zu finden sein. Werde dies beim AG erfragen.... 
Zufälligerweise wurde dieses Firmenrad über Jobrad geleast...      

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UBlM
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
358 Mal angesehen

Dankeschön!

 

Viele Grüße und auch noch einen schönen restlichen Tag!

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fehrenbacher
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
52 Mal angesehen

in meinem Fall zahlt die Arbeitnehmerin die Leasingrate für die Dauer der Elternzeit

außerhalb der Lohnabrechnung an den Arbeitgeber.

Muss dann das Häkchen im Feld "Abrechnung von Privatfahrten" rausgenommen werden?

Oder muss die 0,25% Versteuerung für die Privatnutzung trotzdem angesetzt werden?

Die AN nutz ja das EBike in der Elternzeit.

 

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letzte Antwort am 20.11.2025 09:14:57 von fehrenbacher
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