Liebe Community,
wir haben vor kurzem von unserer Mandantin die Information erhalten, dass Ihre Mitarbeiterin schwanger ist. Allerdings wurde zu Beginn des Jahres in der Vertragsverlängerung eine Befristung festgehalten, welche nun mitten in der Mutterschutzfrist liegt.
Unseres Wissens nach ist dies auch kein Problem, da zum Zeitpunkt des Vertrages keine Kenntnis über die kommende Schwangerschaft bestand. Ist das so richtig?
Das Problem was nun allerdings auftritt ist, dass der von DATEV errechnete Mutterschutz nicht vollständig in den Kalender übernommen werden kann, da die Mitarbeiterung austritt. Nach jeder Abrechnung kommt die Hinweismeldung, dass die errechneten Daten und die im Kalender gebuchten Daten identisch sein müssen, da sonst keine korrekte SV-/Teilmonatsberechnung möglich ist.
Weiß hier vielleicht jemand, was man im Programm angeben kann? Oder ist der Hinweis irrelevant?
Vielen Dank im Voraus
TeamB
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Grundsätzlich ist die Befristung rechtens, auch wenn das in den Bereich Arbeitsrecht fällt. Und in diesem Teil dürfen MA aus Steuerkanzleien nicht beraten, inkl. der Steuerberater.
Damit LuG nicht mehr meckert, ist die Zeit des MuSchu auf das Ende des Vertrages zu kürzen. Dann sind Ende MuSchu und Vertragsdauer wieder einheitlich.
Viele Dank für die Hilfe.
Die Eintragung in LuG hat tatsächlich das Problem behoben und das Programm meckert nicht mehr.
LG
TeamB