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Kontierung Betriebsveranstaltung und Überschreitung der 110 EUR Freigrenze

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letzte Antwort am 11.07.2025 20:18:23 von ulli_preuss
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Bahi2025
Einsteiger
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Bei den Lodas Dokumenten finde ich keine Kontierungen zum Thema Betriebsveranstaltungen. Gibt es eine Dokumentennummer von Lodas dazu? 

 

Wenn die 110 EUR Grenze überschritten wird, wo genau werden die p.St. in der Nebenbuchführung Lodas eingepflegt? 

Chance
Aufsteiger
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Unter Mandantendaten -> Nebenbuchführung werden die jeweiligen Beträge erfasst.

 

Welcher SKR?

In SKR 03

 - 110,00 € auf 4140

 - Rest auf 4145

 - Pausch-St. auf 4149

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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acnaib
Beginner
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Du solltest auch beachten das die 110 € inzwischen ein Freibetrag sind und keine Grenze mehr, das wurde vom Gesetzgeber umgewandelt

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Bahi2025
Einsteiger
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Dazu benötige ich bitte weitere Details, das verstehe ich nicht so ganz. Wo genau muss ich das eintragen es gibt dort mehrere Felder. Muss ich das Häckchen bei p.St. verbuchen setzen?

Bahi2025_0-1752128368199.png

 

Bahi2025_1-1752128393168.png

 

 

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Bahi2025
Einsteiger
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Also das wäre mir komplett neu. 🤔

 

Der Vorteil der Freibetragsregelung: Liegen die Kosten je Arbeitnehmer über 110 Euro, gilt nur der übersteigende Betrag als Arbeitslohn. Lohnsteuer fällt also nur auf diesen Anteil an.

 

https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/betriebsfeier-steuerlich-absetzen/

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Bahi2025,

 

für eine Betriebsveranstaltung erfassen Sie die Beträge im Bereich Pauschale Steuer ohne § 37b EStG – für eigene Mitarbeiter.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5303213 im Kapitel 2.1.
Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Pauschale Steuern im Buchungsbeleg verbuchen, wenn die erfassten pauschalen Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) als Buchungen auf dem Buchungsbeleg angezeigt und nach DATEV-Rechnungswesen übergeben werden sollen.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Bahi2025
Einsteiger
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Hallo @Christopher_Fürther,

vielen Dank für Ihre Auskunft.

Mir ist noch nicht ganz klar, wann das Häkchen deaktiviert werden soll und wann nicht. Zudem erschließt sich mir der Zweck dieser Auswahlmöglichkeit überhaupt nicht ganz.

Die Fibu benötigt das Häkchen doch zwingend, oder? In dem Fall dürfte es ja eigentlich keine Wahlmöglichkeit geben.

Das Dokument habe ich mir bereits angesehen, allerdings enthält es keine weiteren Informationen dazu, wie die Kontierung genau auszusehen hat.

Könnten Sie mir diesbezüglich bitte noch einmal weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 8 von 8
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@Bahi2025  schrieb:

Also das wäre mir komplett neu. 🤔

 

Der Vorteil der Freibetragsregelung: Liegen die Kosten je Arbeitnehmer über 110 Euro, gilt nur der übersteigende Betrag als Arbeitslohn. Lohnsteuer fällt also nur auf diesen Anteil an.

 

https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/betriebsfeier-steuerlich-absetzen/


Also, es ist Ihnen neu, dann aber schreiben Sie es richtig hin. Irgendwie passt hier die Formulierung nicht, oder? 🤔

 

 

Mir ist noch nicht ganz klar, wann das Häkchen deaktiviert werden soll und wann nicht. Zudem erschließt sich mir der Zweck dieser Auswahlmöglichkeit überhaupt nicht ganz.

Die Fibu benötigt das Häkchen doch zwingend, oder? In dem Fall dürfte es ja eigentlich keine Wahlmöglichkeit geben.

Früher™ wurden pauschale Steuern aus dem Register Nebenbuchführung nicht im Buchungsbeleg ausgewiesen. Das führte dazu, dass das Verbindlichkeitskonto für Lohnsteuern usw. einen Saldo aufwies und man manuell nachbuchen musste. Daher wurde vor einiger Zeit die Auswahlmöglichkeit einprogrammiert. 

Und in den meisten Fällen sollte der Haken gesetzt werden bzw. standardmäßig das Feld aktiviert sein. Allerdings gibt es aber auch Konstellationen, wo dies nicht gewünscht ist. 

 

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
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letzte Antwort am 11.07.2025 20:18:23 von ulli_preuss
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