@GLH schrieb: Warum kann man eigentlich die manuelle Festschreibung einfach wieder aufheben? Theoretisch können Sie die Festschreibung in Kanzlei-Rewe ja auch rückgängig machen - zwar recht umständlich und nicht spurlos, aber es geht. @GLH schrieb: Ich kann die Festschreibung aufheben und den Beleg dann löschen. Dann ist er in der Buchhaltung auch nicht mehr einsehbar. Was ergibt das für einen Sinn, bei einer festgeschriebenen Buchführung? Deshalb steht im entsprechenden Hilfe-Dokument ja auch, dass DUO revisionssicher sein KANN - aber eben nur bei korrekter Verwendung. DATEV Belege online - Zertifizierung der revisionssicheren Archivierung - DATEV Hilfe-Center In seiner Grundkonfiguration ist Belege Online erstmal nur ein Datenpeicher. Revisionssicher wird dieser erst durch korrekte Handhabung und Verfahrensdokumentation. Daher sollte man Mandanten auch unter keinen Umständen Sonderrechte geben, weil man damit automatisch jegliche Revisionssicherheit in die Tonne kloppt, da der Mandant damit Belege aus festgeschriebenen Buchungen löschen könnte. Revisionssicherheit ist in der Regel ein Zustand, der erst einmal hergestellt werden muss - egal über welches Programm man redet. Außerdem werden hier gerade - glaube - ich die Begriffe GoBD-Konformität und Revisionssicherheit ein wenig durcheinandergeworfen bzw. substituiert. Revisionssicherheit ist nur eine Bedingung der GoBD. Nur weil Belege online nicht revisionssicher ist (weil z. B. die VD fehlt), heißt das ja noch lange nicht, dass die Buchführung nicht den GoDB genügt. Wenn der Mandant nämlich keine VD hat und auch kein ersetzendes Scannen nutzt, darf er die Belege ohnehin nicht entsorgen. Und damit träten ja die aufbewahrungspflichtigen Belege als revisionssicher aufbewahrte Dokumente an die Stelle der Onlinebelege. @steuerbär schrieb: Wir machen DATEV Unternehmen online seit 2007. In den ganzen Jahren habe ich den Mandanten erzählt, dass DUO revisionssicher ist. Das war aber auch 2007 schon falsch. @steuerbär schrieb: Liebe @DATEV, es kann doch nicht sein, dass es schon wieder einen Haken gibt, an den wir denken müssen und ihn manuell setzen müssen, nachdem wir uns vorher quer durch die Programme an die richtige Stelle durchgeklickt haben. Daher mein Lösungsvorschlag: nehmt doch bei RZ-Dienstleistungen Jahresabschluss einen Haken mit auf, mit dem die Belege online festgeschrieben werden können . Wie gesagt: Das ist zum einen gar nicht nötig (siehe oberer Absatz) und auch die bloße Festschreibung hilft nicht, wenn man sich z. B. andere Stolperfallen einbaut, wie die Sonderrechte. Daher steht im oben genannten Dokument ja auch: Das gilt für Mandant und Kanzlei übrigens gleichermaßen. Wenn jeder MA Sonderrechte hat, wird es schnell unübersichtlich.
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