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DUO - GoBD-Konformität

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letzte Antwort am 27.12.2024 12:34:12 von andrereissig
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Spallek_MHL
Beginner
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Liebe Community,

 

am 12.11.2024 waren wir beim KOB-Erfahrungsaustausch in Hamburg. Dort kam das Thema DUO - GoBD-Konformität (Festschreiben in DATEV-Kanzlei Rechnungswesen und DUO) auf.

 

Verstehen wir es richtig, dass wir zum einen die Belegdaten in DUO festschreiben müssen und zum anderen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die Buchungsstapel festschreiben müssen, um eine GoBD-konforme Archivierung sicherzustellen. Wir haben uns hierzu das Hilfe-Dokument von DATEV (Kapitel 5) angeschaut. Wie handhabt Ihr das Thema in Euren Kanzleien?

tu_heggi
Fachmann
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Bei der Bearbeitungsform erweitert erfolgt die Festschreibung mit Belege bereitstellen. Bei Standard müssen die Belege manuell festgeschrieben werden!

steuerbär
Fortgeschrittener
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Wir machen DATEV Unternehmen online seit 2007. In den ganzen Jahren habe ich den Mandanten erzählt, dass DUO revisionssicher ist. Und jetzt erfahre ich Dank Ihrem Beitrag, dass das nicht der Fall ist, sondern, die Belege manuell festgeschrieben werden müssen ... 

 

Liebe @DATEV, es kann doch nicht sein, dass es schon wieder einen Haken gibt, an den wir denken müssen und ihn manuell setzen müssen, nachdem wir uns vorher quer durch die Programme an die richtige Stelle durchgeklickt haben. Daher mein Lösungsvorschlag: nehmt doch bei RZ-Dienstleistungen Jahresabschluss einen Haken mit auf, mit dem die Belege online festgeschrieben werden können .

quantenjoe
Erfahrener
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Nachricht 4 von 6
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Erstmal einen Kudo für die Aufregung!

Denn, ja, das ist ein wichtiges Thema!

(sollte es sich in "OK" auflösen, Datev: Bitte einne Kudo in meinem Namen vergeben)

 

Ich kenne es eigentlich auch langjährig, dass DUO nicht revisionssicher ist (war). Immerhin waren (sind) die DUO-Belege ein starkes Indiz für Korrektheit.

 

Ich dachte bisher auch immer, wenn die Belege mit "gebucht" belabelt wurden, waren sie das auch in Rewe und DUO.

 

Wenn DUO GoBD-konform sein soll, dann muss es eine Historie für den entsprechenden Stempel geben.

 

Ist das so und habe ich da etwas verpasst (was ich hoffe!)?

 

Das möchte ich auch gerne wissen.

Vielleicht gibt es auch schon einen "Hilfe-Eintrag" dazu, den ich nicht kenne.

 

Gerade aufgeschreckt

QJ

GLH
Fortgeschrittener
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Warum kann man eigentlich die manuelle Festschreibung einfach wieder aufheben?

 

Wenn ich versuche einen fetgeschriebenen Beleg zu löschen:

 
 

Der Beleg kann nicht in den Papierkorb verschoben werden, da er festgeschrieben ist. Mit Sonderrechten kann die Festschreibung der Belegdaten aufgehoben werden.

 

Ich kann die Festschreibung aufheben und den Beleg dann löschen. Dann ist er in der Buchhaltung auch nicht mehr einsehbar. Was ergibt das für einen Sinn, bei einer festgeschriebenen Buchführung?

 

Übersehe ich etwas? Gibt es ein Protokoll wo ich das Datum der Belegfestschreibung / die Aufhebung einsehen kann?

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andrereissig
Allwissender
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@GLH  schrieb:

Warum kann man eigentlich die manuelle Festschreibung einfach wieder aufheben?


Theoretisch können Sie die Festschreibung in Kanzlei-Rewe ja auch rückgängig machen - zwar recht umständlich und nicht spurlos, aber es geht.

 


@GLH  schrieb:

Ich kann die Festschreibung aufheben und den Beleg dann löschen. Dann ist er in der Buchhaltung auch nicht mehr einsehbar. Was ergibt das für einen Sinn, bei einer festgeschriebenen Buchführung?


Deshalb steht im entsprechenden Hilfe-Dokument ja auch, dass DUO revisionssicher sein KANN - aber eben nur bei korrekter Verwendung.

 

andrereissig_0-1735298252006.png

 

DATEV Belege online - Zertifizierung der revisionssicheren Archivierung - DATEV Hilfe-Center

 

In seiner Grundkonfiguration ist Belege Online erstmal nur ein Datenpeicher. Revisionssicher wird dieser erst durch korrekte Handhabung und Verfahrensdokumentation.

 

Daher sollte man Mandanten auch unter keinen Umständen Sonderrechte geben, weil man damit automatisch jegliche Revisionssicherheit in die Tonne kloppt, da der Mandant damit Belege aus festgeschriebenen Buchungen löschen könnte.

 

Revisionssicherheit ist in der Regel ein Zustand, der erst einmal hergestellt werden muss - egal über welches Programm man redet.

 

Außerdem werden hier gerade - glaube - ich die Begriffe GoBD-Konformität und Revisionssicherheit ein wenig durcheinandergeworfen bzw. substituiert. Revisionssicherheit ist nur eine Bedingung der GoBD.

 

Nur weil Belege online nicht revisionssicher ist (weil z. B. die VD fehlt), heißt das ja noch lange nicht, dass die Buchführung nicht den GoDB genügt.

 

Wenn der Mandant nämlich keine VD hat und auch kein ersetzendes Scannen nutzt, darf er die Belege ohnehin nicht entsorgen. Und damit träten ja die aufbewahrungspflichtigen Belege als revisionssicher aufbewahrte Dokumente an die Stelle der Onlinebelege.

 


@steuerbär  schrieb:

Wir machen DATEV Unternehmen online seit 2007. In den ganzen Jahren habe ich den Mandanten erzählt, dass DUO revisionssicher ist.


Das war aber auch 2007 schon falsch.

 


@steuerbär  schrieb:

Liebe @DATEV, es kann doch nicht sein, dass es schon wieder einen Haken gibt, an den wir denken müssen und ihn manuell setzen müssen, nachdem wir uns vorher quer durch die Programme an die richtige Stelle durchgeklickt haben. Daher mein Lösungsvorschlag: nehmt doch bei RZ-Dienstleistungen Jahresabschluss einen Haken mit auf, mit dem die Belege online festgeschrieben werden können .


Wie gesagt: Das ist zum einen gar nicht nötig (siehe oberer Absatz) und auch die bloße Festschreibung hilft nicht, wenn man sich z. B. andere Stolperfallen einbaut, wie die Sonderrechte.

 

Daher steht im oben genannten Dokument ja auch:

 

andrereissig_1-1735298998306.png

 

Das gilt für Mandant und Kanzlei übrigens gleichermaßen. Wenn jeder MA Sonderrechte hat, wird es schnell unübersichtlich.

 

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 27.12.2024 12:34:12 von andrereissig
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