Gut, so wie es aussieht, wird man bei EÜR Steuern "bestraft", sobald man sich nicht akribisch an jede Vorschrift und Buchungsanleitung hält. Schade, dass war früher anders ... und zwar besser. Ich versuche ja, mich mit EÜR Steuern anzufreunden. Sehe ich es richtig, dass zwar - GsD - die Übermittlung gemeinsam mit der Einkommensteuer erfolgt, ABER ich die Formulare wieder in einem extra Schritt ins DMS (und bei uns damit für die Übermittlung an den Mandanten über das kanzlei.land) bereitstellen muss? Das bedeutet: - wieder ein zusätzlicher Arbeitsschritt und - ein erhöhtes Fehlerrisiko (aus ESt ging alles automatisiert und sicher über die Schnittstellen). Begeisterung sieht anders aus. Ich hoffe, dass das kein Vorbote für andere (kommende) Cloud-Anwendungen der DATEV ist. Antworten von @datev wären auch willkommen ... vielleicht ein Lichtblick?!
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