Hallo Karlheinz Barlage, der Zugang zum Portal „Arbeitnehmer online“ ist an die in Lohn und Gehalt verwendete Personalnummer gebunden. Bei einer Änderung der Personalnummer muss eine neue Freischaltung erfolgen (= Freischaltung der neuen Personalnummer). Wird für den Mitarbeiter in Lohn und Gehalt eine neue Personalnummer angelegt, besitzt der Mitarbeiter zwei unterschiedliche Zugänge zum Portal. Einen mit den Auswertungen für die alte Personalnummer (sofern der Account nicht deregistriert wurde) und einen neuen Zugang mit den Auswertungen für die neue Personalnummer (sofern der Mitarbeiter freigeschalten wurde). Ein Zusammenführen beider Accounts ist nicht möglich. Soll für den Mitarbeiter nur ein Zugang bestehen, kann dieser die Auswertungen der alten Personalnummer aus dem Portal heraus sichern. In Lohn und Gehalt kann nach diesem Schritt ein Freitschaltungsende erfasst werden, ab diesem Datum hat der Mitarbeiter keinen Zugriff mehr auf seinen alten Account. Eine Anleitung zur Beendigung von Arbeitnehmer online ist im Dokument 1002092 – „Freischaltung von Arbeitnehmer online "Meine Abrechnungen" beenden“, beschrieben. Wird der Mitarbeiter unter der neuen Personalnummer für „Arbeitnehmer online“ freigeschalten, werden erneut Registrierungsbriefe versendet und der Mitarbeiter muss sich neu registrieren. Informationen zur Freischaltung von Mitarbeitern für „Arbeitnehmer online“, finden Sie hier. Viele Grüße aus Nürnberg Dominika Raciborska Personalwirtschaft DATEV eG
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