Hallo zusammen,
ist die 1 %-Regel des privaten Kfz Nutzungswertes Bestandteil bei der Soll-, sowie bei der Ist-Entgelt Berechnung und findet somit Anwendung bei der Berechnung der Leistungssätze?
Kurzarbeit 50%
Der Arbeitnehmer nutzt das Fahrzeug während der Kurzarbeit weiter.
Vereinfachtes Beispiel:
Gehalt 2.500€
1% KfZ 200€
Soll-Entgelt: 2.700€
Gehalt 1.250€
1% KfZ 200€
Ist-Entgelt: 1.450 €
LG
KUG und Firmenwagen . Steht übrigens rechts neben Ihrer Frage. Gutes Gelingen.