Hallo zusammen, ist die 1 %-Regel des privaten Kfz Nutzungswertes Bestandteil bei der Soll-, sowie bei der Ist-Entgelt Berechnung und findet somit Anwendung bei der Berechnung der Leistungssätze? Kurzarbeit 50% Der Arbeitnehmer nutzt das Fahrzeug während der Kurzarbeit weiter. Vereinfachtes Beispiel: Gehalt 2.500€ 1% KfZ 200€ Soll-Entgelt: 2.700€ Gehalt 1.250€ 1% KfZ 200€ Ist-Entgelt: 1.450 € LG
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