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AG Zuschuss 100% >>kein Entgeltausfall>>kein KUG Anspruch?

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letzte Antwort am 29.05.2020 14:45:24 von oschmitt
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Rudi84
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zur Vorgeschichte:

 

Ich habe bei einen Mandanten mit einer Mitarbeiterin (Vollzeit) + einer Auszubildenden.

Die Mitarbeiterin bekommt im März und April Kurzarbeitergeld, weil das Ladengeschäft geschlossen war.

Die Mitarbeiterin soll zudem einen AG Zuschuss bekommen, so dass sie 100% ihres normalen Nettogehaltes bekommen soll.

 

Jetzt kam von dem zuständigen Sachbearbeiter (Bundesland: Brandenburg) die Rückmeldung, dass gemäß §96 Abs. 1 Nr. 4 durch den 100%tigen AG Zuschuss kein Entgeltausfall von mehr als 10% vorliegen würde. Daher, würde der Zuschuss die Beantragung der Erstattung des Kurzarbeitergeldes zu nichte machen.

 

Gibt es da schon ähnliche Erfahrungen? stimmt das so?

 

Mfg. Rudi 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
676 Mal angesehen

Moin,

 

das hatten wir hier (am Ende des Beitrags) schon einmal diskutiert. Da wurde von der BA durchaus bestätigt, dass der Arbeitgeber auf 100% aufstocken kann.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

oschmitt
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
672 Mal angesehen

Wow ... da ist aber eine "auf Zack".

 

Wenn der Arbeitgeber den Zuschuss zum KUG nicht zahlen würde, wieviel hätte der MA dann? Bestimmt weniger als 90% ... 

 

Für KUG ist der Arbeitsausfall ursächlich, der Entgeltausfall ist nur eine Reflexwirkung des Arbeitsausfalles.

 

 

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letzte Antwort am 29.05.2020 14:45:24 von oschmitt
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