Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Vorgeschichte:
Ich habe bei einen Mandanten mit einer Mitarbeiterin (Vollzeit) + einer Auszubildenden.
Die Mitarbeiterin bekommt im März und April Kurzarbeitergeld, weil das Ladengeschäft geschlossen war.
Die Mitarbeiterin soll zudem einen AG Zuschuss bekommen, so dass sie 100% ihres normalen Nettogehaltes bekommen soll.
Jetzt kam von dem zuständigen Sachbearbeiter (Bundesland: Brandenburg) die Rückmeldung, dass gemäß §96 Abs. 1 Nr. 4 durch den 100%tigen AG Zuschuss kein Entgeltausfall von mehr als 10% vorliegen würde. Daher, würde der Zuschuss die Beantragung der Erstattung des Kurzarbeitergeldes zu nichte machen.
Gibt es da schon ähnliche Erfahrungen? stimmt das so?
Mfg. Rudi
Moin,
das hatten wir hier (am Ende des Beitrags) schon einmal diskutiert. Da wurde von der BA durchaus bestätigt, dass der Arbeitgeber auf 100% aufstocken kann.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Wow ... da ist aber eine "auf Zack".
Wenn der Arbeitgeber den Zuschuss zum KUG nicht zahlen würde, wieviel hätte der MA dann? Bestimmt weniger als 90% ...
Für KUG ist der Arbeitsausfall ursächlich, der Entgeltausfall ist nur eine Reflexwirkung des Arbeitsausfalles.