Ich habe bei einem Festgehaltsempfänger einen Vollausfall. Der AG möchte das Kug bezuschussen, so dass der Mitarbeiter auf sein ursprüngliches Netto kommt. Welche Stammlohnart verwende ich hierfür ? 415 Zuschuss zum KUG kann ich ja nicht nehmen wegen der 80% Grenze. Der Zuschuss muss ja SV/St pflichtig sein.
Derzeit hab ich in den Bewegungsdaten
173,33 BS: 1 LA 410
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@dersun schrieb:415 Zuschuss zum KUG kann ich ja nicht nehmen wegen der 80% Grenze. Der Zuschuss muss ja SV/St pflichtig sein.
Ich glaube, da haben sie etwas noch nicht verstanden.
Berechnung in Kurzform:
Zuschuss netto ausrechnen - hochrechnen auf einen Bruttobetrag (nur steuerpflichtig) - prüfen, ob Grenze für SV-Pflicht überschritten wird - wenn ja, Zuschuss aufteilen
Der Zuschuss kann ggf. in voller Höhe sozialversicherungsfrei sein. Das müssen Sie individuell prüfen/berechnen. Der Zuschuss ist sv-frei, soweit der Brutto-Zuschuss + Kurzarbeitergeld maximal 80% des ausgefallenen Bruttoentgelts beträgt. Wenn der Brutto-Zuschuss höher ist, ist nur der übersteigende Betrag sv-pflichtig.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Sie sollten sich dringlich die Datevdokumente 1008704 und 5303311 vornehmen. Die 80% beim Zuschuss beziehen sich nicht auf das ursprüngliche Netto, sondern das fiktive Arbeitsentgelt. Ich behaupte mal das mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit der gesamte Zuschuss SV-frei ist.
Edit: Menno. Herr Lutz. Schon wieder. Ich weiss doch auch mal was. 🤣
@Thomas_Kahl schrieb:
Edit: Menno. Herr Lutz. Schon wieder. Ich weiss doch auch mal was. 🤣
Ups, beim nächsten Mal gucke ich vor einer Antwort, ob Sie auch online sind 🙄
Wahrscheinlich weiss ich dann nichts. 😉
Ausserdem: Ihre Antwort war wieder mal schöner.
Hallo,
ich habe genau den gleichen Fall bei Lohn und Gehalt. Mein Mandant möchte auch dass seine Mitarbeiter dasselbe Netto haben, wie vorher ohne KUG!
Ich habe mir eine excell-Tabelle erstellt und arbeite mit Probeabrechnungen, um zu überprüfen, ob ich mit meiner Differenz (Netto regulär - Netto mit KUG), die 80% nicht überschreite.
Viele Grüße
Hallo Susanne1234,
Sie können nicht zufällig die Liste (vor allem die Formeln) als Beispiel anhängen, damit ich mir die Formeln nicht selbst auch noch mal zurechtbasteln muss?
Ich bin Excel nicht abgeneigt, aber zeitlich gerade echt knapp dran und würde mich über eine solche Arbeitserleichterung echt freuen...
Ich habe mir alle Dokumente durchgelesen. Ich war der Annahme das es 80% vom IST Gehalt ist.
Bei Festgehaltsempfänger gilt ja je Monat 173,33 Std. Im April haben wir aber 160 mögliche Arbeitsstunden. Gebe ich bei Vollausfall die 173,33 an, dann steht nur das Kurzarbeitergeld auf der Abrechnung oder muss ich die 160 Std. angeben, dann hätte ich Pos Gehalt + Kug ?
ich habe das so verstanden:
Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts:
Brutto-Sollentgelt
Brutto-Istentgelt
=Differenz
Differenz * 80% = fiktives Arbeitsentgelt
Wert KUG und der Zuschuss zum KUG, darf das fiktive Arbeitsentgelt nicht übersteigen.
Ich werde meine Excell-Liste nicht zu Verfügung stellen, weil sie wegen den 20% sv-pflicht/stpfl. nicht fertig ist.
Sollten die 80% sv-frei und stpfl. überschritten werden, weil ich weiß ehrlich gesagt noch nicht, wie ich das rechnen soll! Weil es ja leider alles vom Netto ausgeht und ich am Ende mein reguläres Netto haben soll!
Anbei das Bsp von der Datev!
Kann ich leider glaube ich nicht weiterhelfen.
160 Std. gearbeitet und dann die KUG-Std.
Bei mir passt das Bsp. wir rechnen immer mit 40 Std. * 4,33 Wochenfaktor.
Und bei mir passt auch die Eingabe bei dem Mitarbeiter mit den Arbeitszeiten und den Kürzungen bei Tage und Stundenausfall.
Hallo zusammen,
bitte beachten sie, dass es nicht möglich ist, das übliche Nettoentgelt bis auf 100 % auszugleichen.
Dann würde nämlich kein Verdienstausfall beim Arbeitnehmer vorliegen und die Agentur für Arbeit würde die Zahlung des errechneten KUG + SV nicht erstatten bzw. irgendwann wohlmöglich bei der Überprüfung zurückfordern (KUG-Voraussetzungen bitte nochmal anschauen).
Es muss schon ein gewisser Verdienstausfall vorhanden sein, und wenn es nur 1-5 % sind...
@j_mueller schrieb:Hallo zusammen,
bitte beachten sie, dass es nicht möglich ist, das übliche Nettoentgelt bis auf 100 % auszugleichen.
Den habe ich jetzt nicht so ganz verstanden. Die Aufstockung auf 100% des bisherigen Nettos ist doch inkl. KUG. Oder anders herum: Ohne das KUG würde durchaus ein Verdienstausfall eintreten - nämlich genau in Höhe des KUG.
Woraus schließen Sie genau, dass diese Aufstockung nicht möglich sein sollte?
Hallo Herr Lutz,
ich hatte mich von der Aussage des Herrn Müller tatsächlich irritierten lassen, obwohl ich schon seit Jahren KUG abrechne (aber auch ich bin ja nicht allwissend 😏). Habe mit der Arbeitsagentur Kontakt aufgenommen, die Antwort war (wie von Ihnen ja auch schon geschrieben): natürlich kann der Arbeitgeber das Netto bis auf 100% des üblichen Netto aufstocken.
Exakt darauf hatte ich in meinem Beitrag an Herrn Müller hingwiesen bzw. nach einer Rechtquelle gefagt
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Zuschuss-zum-KuG/m-p/150320#M35155
M.E. 2 stufige Prüfung , Arbeitsausfall und Entgeltreduzierung
wenn ja dann KUG dem Grunde nach möglich
dann Aufstockung von AG ? Wenn ja wie hoch auf welcher Basis und hier ist m.E. keine Beschränkung auf < 100% gegeben.