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37b ESTG Firmenbetriebsveranstaltung in Form von Ski-Wochenendausflug

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letzte Antwort am 23.06.2020 15:18:29 von t_r_
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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
403 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ich bräuchte bitte eure Hilfe! 

ich habe vor kurzem durch Zufall erfahren, weil die Firma die BF selbst macht, das Anfang März ein Lohnmandat von mir mit einem Teil von seine Mitarbeiter ein verlängertes Ski-Wochenende gemacht hat. 

ca. 13.000 für 37 Mitarbeiter. 

Jetzt meine Frage, das zählt doch zum 37b oder? 

Weil die 110 € habe ich logischerweise pro Mitarbeiter überschritten. 

 

Oder muss ich das Netto bei den einzelnen Mitarbeitern hochrechnen lassen?

 

Vielen Dank

 

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 4
395 Mal angesehen

Hallo,

 

erst einmal sollten Sie prüfen, ob es sich im Grundsatz um eine Betriebsveranstaltung handelt, z. Bsp. das alle Arbeitnehmer hätten teilnehmen dürfen.

 

Sollte es eine Betriebsveranstaltung sein, könnte eine Pauschalierung mit 25% in Betracht kommen.

 

Im Übrigen handelt es sich bei einer solchen Veranstaltung um Sachbezüge, so dass § 37b EStG zur Anwendung kommen können sollte. 

 

Viele Grüße

T. Reich

 

P.S: Ich hoffe es wurde bei allen ein Corona-Test gemacht. 😉

susanne1234
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
361 Mal angesehen

Hallo, 

 

Danke für Ihre Antwort. 

 

Ich denke nicht, dass da bei denen ein Corona-Test gemacht worden ist.... 😉

 

Ich habe noch weiter nachgelesen und ich könnte es wohl als Betriebsveranstaltung laufen lassen, weil es bei denen im Intranet ausgeschrieben war und jeder mit gekonnt hätte. 

 

Ich habe jetzt nicht die Summen pro Mitarbeiter. Kann ich das auch einfach über die Nebenbuchführung erfassen oder muss es im Lohnkonto von dem einzelnen Mitarbeitern stehen? Soweit ich weiß, nicht oder?

Über die Nebenbuchführung wäre es einfach einfacher...🙄

 

Viele Grüße

SH

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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
344 Mal angesehen

Sie können das über die Nebenbuchhaltung in LUG erfassen. Ich mache in einem solchen Fall immer eine Excel-Tabelle mit allen Belegen und der Berechnung.

 

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letzte Antwort am 23.06.2020 15:18:29 von t_r_
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