Hallo.
ich möchte eine Entschädigung bei Kinderbetreuung abrechnen. Habe das Up-Date 11.18 drauf. Hier soll von dem Bruttoausfall 80% für AG SV Anteil berechnet werden. Auf der Beitragsberechnung für die Entschädigung berechnet das Programm aber mehr. Hat hier jemand Erfahrung und kann mir bitte helfen?
Danke
Hallo,
hier ein Auszug aus unserem Dokument 1009166 "Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung abrechnen in Lohn und Gehalt":
Der manuell ermittelte Brutto-Verdienstausfall für die Berechnung der Sozialversicherung wird mit der Lohnart 5620 "Fiktiv.Betreuung.Kind IfSG SV AG" erfasst. Dieser Betrag dient als Bemessungsgrundlage für die SV-Erstattung.
Es werden 80 % des ausgefallenen KV/PV-Bruttos erstattet.
Dies bedeutet, dass die SV-Beiträge aus 80 % des mit der Lohnart 5620 erfassten Betrages von der zuständigen Behörde erstattet werden.
Dieser Betrag wird auf der Mitarbeiterauswertung "Beitragsberechnung für die Entschädigung bei Kinderbetreuung nach § 56 IfSG Abs. 1a" unter "Erstattungsfähige Beträge für den Arbeitgeber" ausgewiesen. Hieraus ergeben sich entsprechend der jeweiligen Krankenkasse des Mitarbeiters die erstattungsfähigen Beiträge.
Hierzu ein kleines Beispiel:
In der Monatserfassung wurden 200,00 € mit der Lohnart 5620 "Fiktiv.Betreuung.Kind IfSG SV AG" erfasst. Erstattungsfähige Beträge ermitteln sich aus 80% dieses Betrages, also 200 € x 80 % = 160,00 €.
Gerne prüfen wir mit Ihnen Ihre Eingaben. Hierzu wenden Sie sich bitte über die bekannten Servicekanäle an uns.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
gibt es Besonderheiten bei Personen mit einem verbleibenden Gesamtbrutto (also nach Verdienstausfall) oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen hinsichtlich der SV-Beiträge?
Weshalb müssen privatversicherte Selbstzahler zuvor auf Firmenzahler umgestellt werden?
Dank und Gruß
Hallo,
für folgende Ermittlungen wird die Umschlüsselung des Arbeitnehmers von Selbstzahler auf Firmenzahler benötigt:
- Netto-Verdienst
- Brutto- und Nettoverdienstausfall
- Gekürzten Netto-Verdienst
Die Beträge können erst nach Änderung des Mitarbeiters auf Firmenzahler der Brutto-/Nettoabrechnung entnommen werden.
Wie bereits von @Dominika_Raciborska im vorherigen Beitrag hingewiesen, können Sie dies im Dokument 1009166 "Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung abrechnen in Lohn und Gehalt" unter Punkt 3.3 entsprechend nachvollziehen.
Die Verbeitragung der Sozialversicherung erfolgt auch hier nur maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG