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Kinderbetreuung AG SV Anteil

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letzte Antwort am 23.07.2020 08:13:57 von Darlene_Pfahler
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Zini
Beginner
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Hallo.

ich möchte eine Entschädigung bei Kinderbetreuung abrechnen. Habe das Up-Date 11.18 drauf. Hier soll von dem Bruttoausfall 80% für AG SV Anteil berechnet werden. Auf der Beitragsberechnung für die Entschädigung berechnet das Programm aber mehr. Hat hier jemand Erfahrung und kann mir bitte helfen?

Danke

DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
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Hallo,


hier ein Auszug aus unserem Dokument 1009166 "Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung abrechnen in Lohn und Gehalt": 


image.png


Der manuell ermittelte Brutto-Verdienstausfall für die Berechnung der Sozialversicherung wird mit der Lohnart 5620 "Fiktiv.Betreuung.Kind IfSG SV AG" erfasst. Dieser Betrag dient als Bemessungsgrundlage für die SV-Erstattung. 
Es werden 80 % des ausgefallenen KV/PV-Bruttos erstattet.

 

Dies bedeutet, dass die SV-Beiträge aus 80 % des mit der Lohnart 5620 erfassten Betrages von der zuständigen Behörde erstattet werden.

 

Dieser Betrag wird auf der Mitarbeiterauswertung "Beitragsberechnung für die Entschädigung bei Kinderbetreuung nach § 56 IfSG Abs. 1a" unter "Erstattungsfähige Beträge für den Arbeitgeber" ausgewiesen. Hieraus ergeben sich entsprechend der jeweiligen Krankenkasse des Mitarbeiters die erstattungsfähigen Beiträge. 


Hierzu ein kleines Beispiel:


In der Monatserfassung wurden 200,00 € mit der Lohnart 5620 "Fiktiv.Betreuung.Kind IfSG SV AG" erfasst. Erstattungsfähige Beträge ermitteln sich aus 80% dieses Betrages, also 200 € x 80 % = 160,00 €.

 

image.png

 

 

image.png

 


Gerne prüfen wir mit Ihnen Ihre Eingaben. Hierzu wenden Sie sich bitte über die bekannten Servicekanäle an uns.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

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Loso
Beginner
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591 Mal angesehen

Hallo,

 

gibt es Besonderheiten bei Personen mit einem verbleibenden Gesamtbrutto (also nach Verdienstausfall) oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen hinsichtlich der SV-Beiträge?

 

Weshalb müssen privatversicherte Selbstzahler zuvor auf Firmenzahler umgestellt werden?

 

Dank und Gruß

 

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
551 Mal angesehen

Hallo,


für folgende Ermittlungen wird die Umschlüsselung des Arbeitnehmers von Selbstzahler auf Firmenzahler benötigt:


- Netto-Verdienst
- Brutto- und Nettoverdienstausfall
- Gekürzten Netto-Verdienst


Die Beträge können erst nach Änderung des Mitarbeiters auf Firmenzahler der Brutto-/Nettoabrechnung entnommen werden.


Wie bereits von @Dominika_Raciborska im vorherigen Beitrag hingewiesen, können Sie dies im Dokument 1009166 "Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung abrechnen in Lohn und Gehalt" unter Punkt 3.3 entsprechend nachvollziehen.


Die Verbeitragung der Sozialversicherung erfolgt auch hier nur maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.07.2020 08:13:57 von Darlene_Pfahler
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