Hallo, gibt es Besonderheiten bei Personen mit einem verbleibenden Gesamtbrutto (also nach Verdienstausfall) oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen hinsichtlich der SV-Beiträge? Weshalb müssen privatversicherte Selbstzahler zuvor auf Firmenzahler umgestellt werden? Dank und Gruß
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