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KUG Nachberechnung, mehr Netto als vorher

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letzte Antwort am 14.07.2020 08:49:53 von IK1
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IK1
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Guten Morgen, 

zuerst mal, ich bin neu hier....

Meine Frage: Ein Mitarbeiter trat zum 31.05. aus, da er in den Ruhestand ging. Gehaltsempfänger. 

Ich muss eine Nachberechnung im Juni für den Monat Mai durchführen, mit 3 Tagen (24 Std.) Kug. 

 

Wenn ich die Probeabrechnung durchführe, sehe ich, dass er eine Nachzahlung bekommt. 

Das liegt sicherlich daran, dass das Steuerbrutto, welches bei diesem Mitarbeiter im Mai recht hoch war,  ja durch das Kurzarbeitergeld gesenkt wird.

 

Es war vereinbart, dass der AG einen Zuschuss zum Kug bezahlt, so dass der Mitarbeiter 100 % seines bisherigen Nettos erhält. Nun erhält er sogar mehr, auch ohne Zuschuss.

Wenn ich auch noch einen Zuschuss zum Kug LA 5010 erfasse, wird der Auszahlungsbetrag wieder niedriger. 

 

Ist das richtig so? Muss in diesem Fall ein Zuschuss bezahlt werden?

 

Im Voraus bedanke ich mich schon mal recht herzlich, vielleicht kann mich jemand unterstützen. 

 

Schöne Grüße 

 

Ingrid K. 

 

 

 

 

 

 

 

dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Guten Morgen @IK1 ,

 

mit den Abrechnungen zum KUG und den entsprechenden Auszahlungsbeträgen habe ich mich auch schon ausgiebigst rumschlagen müssen.

 

So ganz kann ich diesen Sachverhalt ohne konkrete Zahlen aber nicht nachvollziehen. Eigentlich müsste ja das Steuer- (und SV-) Brutto durch die drei Tage sinken, d.h. Bruttobetrag sinkt, der Arbeitnehmer bekommt etwas Steuern u. SV-Beiträge zurück. Gleichzeitig kommt noch das KUG oben drauf. Mir würde jetzt kein Fall einfallen, wie man dadurch ein höheres Netto bekommt als vorher. Oder wurde da noch etwas Anderes korrigiert?

 

Falls tatsächlich ein höheres Netto richtig sein sollte, darf natürlich kein Zuschuss mehr gewährt werden.

 

Aber wie gesagt, ich müsste da mal konkrete Zahlen sehen, um was Genaues sagen zu können. Oder hat sich das Problem zwischenzeitlich geklärt?

 

Mfg,

 

Dirk Schmakies

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Ingrid K.,


herzlich willkommen in der DATEV-Community. 😊


Durch den progressiven Steuersatz, steigt der Einkommenssteuersatz mit steigendem Einkommen. Aufgrund der Abrechnung von Kurzarbeitergeld wird das Gehalt gekürzt. Durch das niedrigere Einkommen, kann sich ein niedriger Steuersatz ergeben, welcher für einen niedrigeren Steuerabzug sorgt. Dies kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer, wie in diesem Fall wegen Kurzarbeitergeld, ein höheres Nettoeinkommen hat als vorher. 


Wird nun mit der Lohnart 5010 ein steuerpflichtiger Zuschuss abgerechnet, erhöht sich wiederum das Steuerbrutto und ggf. der Steuersatz und der Auszahlungsbetrag wird wieder geringer.

 

Wichtig:
Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 SvEV gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29. Februar 2020 und vor dem 1. Januar 2021 geleistet werden: Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kug und zum Saison-Kug werden steuerfrei gestellt bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III.


Seit Lohn und Gehalt 11.17 steht Ihnen dazu die Lohnart 5080 Zuschuss zum Kug, stfr. zur Verfügung. Verwenden Sie also bitte statt der Lohnart 5010 die neue Lohnart 5080. 


Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.


Wie hinsichtlich der Abrechnung eines Zuschusses zum Kurzarbeitergeld verfahren wird, obliegt dem Arbeitgeber und muss ggf. rechtlich abgeklärt werden. Hierfür können wir Ihnen als DATEV keine Empfehlung aussprechen. 


Zur Berechnung vom Zuschuss zum Kurzarbeitergeld finden Sie zahlreiche Beiträge in unserer Community, sowie hier eine Anleitung und eine Excel-Tabelle zur Berechnung vom Zuschuss zum Kurzarbeitergeld.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

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IK1
Beginner
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Guten Morgen Frau Raciborska,

 

ich bedanke mich noch ganz herzlich, wenn auch wegen Urlaub verspätet, für Ihre ausführliche Antwort. Sie war sehr hilfreich für mich. Ich hatte zwar auch an diesen Sachverhalt gedacht, jedoch fühle ich mich durch Ihre Bestätigung sicherer.

 

Schöne Grüße und wie gesagt, herzlichen Dank!

 

I. K.

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IK1
Beginner
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Guten Morgen Herr Schmakies,

 

ich bedanke mich verspätet (wegen Urlaub) für Ihre Antwort. Ja, das Problem hat sich zwischenzeitlich gelöst, s. Antwort von Frau Raciborska (progressiver Steuersatz......)

 

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!

 

Viele Grüße

 

I. K.

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letzte Antwort am 14.07.2020 08:49:53 von IK1
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