Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall in Lohn und Gehalt. Arbeitnehmertyp ist okay Beitraggruppenschlüssel: 0-1-1-0 Umlage: 1 und 2 Lohnart: Erzieltes Entgelt, k.Ges.Brutto Betrag 32,90€ Der Bezug von Übergangsgeld während der Umschulung wird nicht in die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgebliche Rahmenfrist von zwei Jahren eingerechnet. Aus diesem Grunde hat der Umschulungsbetrieb für den Versicherten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, die aus 1 Prozent der Bezugsgröße zu berechnen sind. Die Bezugsgröße ist für viele Werte der Sozialversicherung wichtig. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung. Die aktuelle Bezugsgröße beträgt 3290.- €. Wir bitten Sie sich mit der Krankenkasse Ihrer Umschülerin/Ihres Umschülers, die als Beitragseinzugsstelle zuständig ist, in Verbindung zu setzen. Da die Krankenkassen häufig Schwierigkeiten mit der Einordnung haben: Der Betrag ist unter der Personengruppe 105 (Praktikanten) zu verbuchen. VG Taru
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