Hallo Zusammen, mein Mandant will einen Pensionär (Regelaltersgrenze bereits erreicht) mehr als im Minijobverhältnis anstellen. Ich habe schon herausgefunden, dass ich den Pensionär mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0310 abrechnen muss (der Arbeitgeber muss die Hälfte der Beiträge für RV/AV abführen). Mir stellt sich aber noch die Frage, mit welcher Steuerklasse ich den Nebenjob abrechnen muss? Erfolgt die Abrechnung mit Steuerklasse 6 als Nebenarbeitgeber, weil die Pension ja bereits als Anstellungsverhältnis abgerechnet wird? Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Schon mal vielen Dank.
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