Hallo zusammen, ich habe nun das erste Mal den Fall, dass im Vergleichsmonat Februar 2019 Anlagevermögen veräußert worden ist, so dass natürlich im Vergleich zu Februar 2021 ein höherer Umsatzrückgang zu verzeichnen ist als "normal". Die Förderung würde hier 100% statt 60% betragen. Gleiches Spiel im November 2019 zu 2020. In den FAQs steht ja unter 1.3, eindeutig, dass einmalige Umsätze auch zu berücksichtigen sind, sofern keine Notverkäufe (was ja in 2019 nicht der Fall gewesen sein kann). Somit würde ich die Verkäufe eigentlich berücksichtigen wollen, störe mich aber an der Definition, dass "Umsatzrückgänge coronabedingt sein müssen". Das beißt sich doch, oder nicht? Klar ist, dass so vieles nicht wirklich durchdacht ist bei den Hilfen 😉 Wie verfahren andere hier bisher? Nachtrag: es handelt sich um eine Fahrschule, wo ja PKW-Verkäufe "an der Tagesordnung" sind und somit nichts außergewöhnliches... Vielen Dank für die Mithilfe!
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