Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit der Antragsberechtigung zur November- bzw. Dezemberhilfen, bei der mir auch die Hotline nicht helfen kann/will. Ein Unternehmer betreibt einen Souvenirladen auf dem Gelände eines Schlosses. Das Schloss ist aufgrund der Verordnung geschlossen worden. Unser Mandant betreibt auf dem Geländes des Schlosses ein Souvenirgeschäft. In einem Beispiel in den FAQ wurde aufgeführt, dass auch die Betreiber einzelner Stände und Fahrgeschäfte auf dem Weihnachtsmarkt als direkt betroffen einzustufen sind, sofern sie ihren Umsatz im Jahr 2019 ausschließlich mit den nun untersagten Aktivitäten erzielten (u.a. Weihnachtsmärkte und Jahrmärkte) . Dies lässt sich doch dann auch auf unseren Mandanten übertragen, da die Veranstaltungen auf dem Schloss gemäß der Verordnung abgesagt/verboten wurden und er seine Einnahmen im Jahr 2019 mit den Besuchern des Schlosses getätigt hat (also doch analog der Standbetreiber eines Weihnachtsmarktes?). Jemand aus der Community hierzu Ideen/Anregungen ob jetzt eine Berechtigung zur Antragstellung besteht?
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