Hallo,
bei unseren Mitarbeiter ist der Faktor für die SFN-Zuchläge über 25€ seit der letzten Gehaltserhöhung.
Wie bekomme ich das hin, dass mir Lohn-und Gehalt den Betrag, der über den 25€ liegt SV- und ST-pflichtig abgerechnet wir?
Danke für eure Lösungen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wie hoch ist das Steuer- bzw. das SV-Brutto in den nicht sichtbaren Zeilen unter dem Screenshot?
Wenn man die pflichtigen Beträge lt. Screenshot addiert, kommt man auf 3702,54 €. Das SV-Brutto müsste höher sein.
Hallo @Ulla ,
haben Sie zur Verprobung der Lohnscheine schon mal die Auswertung Nr. 13 verwendet? Ich bin LODAS-Nutzer und weiß, dass LODAS programmseitig die Versteuerung und Verbeitragung aus den 25-€-übersteigenden Beträgen berechnet. Man erkennt das auch daran, dass in den Spalten "St" un d"SV" keine Buchstaben stehen.
VG
Hallo Lohnexperte,
ich arbeite mit Lohn- und Gehalt und da gibt es das nicht.
Aber trotzdem danke.
Hier noch mal mit der unteren Zeile:
Hallo,
es gibt in Lohn und Gehalt eine Auswertung "SFN-Zuschläge Mandant".
Hier werden steuerfreie und steuerpflichtige Beträge getrennt voneinander ausgewiesen.
Viele Grüße
Hallo,
die Steuerfreiheit ist auf einen maximalen Stundengrundlohn von 50 Euro begrenzt. Bei einem Grundlohn von mehr als 50 Euro pro Stunde wird die Steuerfreiheit der Zuschläge auf der Basis von 50 Euro berechnet.
Die Sozialversicherungsfreiheit der Zuschläge ist auf einen Grundstundenlohn von 25 Euro begrenzt. SFN-Zuschläge mit einem höheren Grundstundenlohn sind steuerfrei, aber sv-pflichtig.
Für die Berechnung der Steuer- bzw. SV-Freiheit ist neben dem Grundstundenlohn auch die Höhe der tatsächlich gezahlten Prozentsätze für die jeweiligen Zuschlagsarten relevant. Wenn diese Prozentsätze unter dem Prozentsatz der möglichen Steuerfreiheit liegen, ist es durchaus möglich, dass die SFN-Zuschläge trotz eines Stundenlohns über 25 Euro sv-frei bleiben.
Lohn und Gehalt berechnet die steuer- und sv-freien Bestandteile automatisch. Die korrekte Berechnung hängt u. a. mit dem verwendeten Lohnartenkern (z. B. NZU01 für 25 % steuerfreier Prozentsatz), der verwendeten Lohnveränderung (z. B. LV03 für 25 % Prozentsatz) und dem (Basis-)grundlohn zusammen.
Sie rechnen alle SFN-Zuschläge mit einer Lohnveränderung von 25 % ab. Wenn Sie dafür eine Lohnart mit dem Lohnartenkern "NZU01" verwenden, wird ein Teil sv-pflichtig und steuerfrei abgerechnet, wenn der Stundenlohn mehr als 25 EUR beträgt. In Ihrem Beispiel sind 4,21 EUR sv-pflichtig.
Ich empfehle Ihnen ebenfalls die Mandantenauswertung "SFN-Zuschläge Mandant". Die Auswertung wird mit der Lohnabrechnung des Mitarbeiters erstellt.
Prüfen Sie außerdem die Lohnart für den Sonntagszuschlag. Sonntagszuschläge werden in der Regel mit einer Lohnveränderung und einem Steuerfreien Prozentsatz von 50 % abgerechnet.
Danke für die ausführliche Antwort.
Es wäre gut, wenn dass auch in Ihren Seminarunterlagen für SFN-Zuschläge stehen würde.