Hallo liebe Community, ein Mandant zahlt seinem AN, der als Minijobber, angestellt ist, den vollen Betrag von monatlich 556,00 €. Kann der Minijobber noch zusätzlich einen Nettobezug (z.B. Fahrtkostenerstattung) erhalten? Damit würde er ja die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.... oder ist das nicht der Fall? Danke fürs Mitdenken.....
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