Wie schon im Link oben beschrieben, funktioniert das nicht. Die einzige (komplizierte) Bastellösung wäre eine mitgliedschaftsübergreifende Freigabe Ihres Lohnbestandes auf das Sicherheitsmedium des Mandanten beim Fremdberater. Damit Sie die Rechte für Auswertungen Online für den Mandanten aber bei sich selbst in der RVo administrieren können, benötigt der Bestand aber auch in Ihrem Hause einen DUO-Vertrag und da müsste der Mandant natürlich auch bereit sein, doppelt zu bezahlen. EDIT: Wobei ich mir beim letzten Abschnitt gerade unsicher bin - je länger ich darüber nachdenke... Sie können den DUO-Vertrag ja nur auf eine Beraternummer bestellen, die Sie für die mitgliedschaftsübergreifende Freigabe gar nicht brauchen... ich grübele mich gerade selbst in eine Sackgasse. Hilfe! EDIT 2: Habe gerade nochmal geschaut... es müsste auch so gehen. Wenn man zu lange über ein Thema grübelt, verunsichert man sich tatsächlich selbst.
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